13 – Wohnen im Alter

Informationsblatt Nr. 13

Das „Wohnen im Alter“ ist gekennzeichnet durch eine Vielfalt von unterschiedlichen Wohnformen und -typen. Zu den wichtigsten Formen gehören:

  • Seniorenwohnhaus
  • Service-Wohnen oder Betreutes Wohnen
  • Gemeinschaftliches Wohnen
  • Ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Pflegeheim

Diese Wohntypen unterscheiden sich sowohl in der Betreuungsintensität als auch im Grad des selbständigen Wohnens.

Seniorenwohnhaus

Das Seniorenwohnhaus bezeichnet ein Wohngebäude, in dem sich ausschließlich Wohnungen für ältere Menschen befinden, die durch Lage, Ausstattung des Hauses und Wohnbeschaffenheit mehr oder weniger altengerechte Wohnbedingungen bieten. Die Ausstattung der Wohnungen in den einzelnen Häusern ist sehr unterschiedlich. In der Regel ist kein zusätzlicher Service vorhanden. Allerdings erfolgt in einigen Seniorenwohnhäusern eine soziale Betreuung und Beratung durch Altenpfleger.

Trotz ihrer sehr unterschiedlichen Ausstattung verfügen viele Wohnhäuser über Gemeinschaftsräume und Aufzüge. Die Nutzung der Wohnungen durch Rollstuhlfahrer ist nur bei einigen Wohnungen möglich. Voraussetzung für den Einzug in ein Seniorenwohnhaus ist größtenteils der Wohnberechtigungsschein (WBS). Die zukünftigen Mieter sollten darüber hinaus in der Lage sein, ihren Haushalt selbstständig zu führen.

Service-Wohnen

(siehe Informationsblatt Nr. 14)

Der Begriff des „Service-Wohnens“ ist keine klar definierte und geschützte Bezeichnung, sondern wird auch als Wohnen plus oder betreutes Wohnen bezeichnet. Die ServiceWohnanlagen unterscheiden sich in ihrer Ausstattung und in ihrem Dienstleistungsangebot. Allen Konzepten gemeinsam ist, dass es sich bei dieser Form um ein selbstständiges Wohnen in einer eigenen, abgeschlossenen Wohnung mit zusätzlichen Dienstleistungsangeboten handelt.

Der Service ist dabei sehr unterschiedlich und reicht von einer Hausnotrufanlage über Hausmeisterdienste, kulturelle Angebote bis hin zum Ansprechpartner oder Pflegedienst vor Ort.

Die Leistungen werden von allen Bewohnern in zu finanzierende Grundleistungen (Grundservice) und je nach Bedarf in individuell abrechenbare Wahlleistungen (Wahlservice) unterteilt, wobei die Entgelte für Miete, Grund- und Wahlservice die tatsächlichen Kosten bestimmen. „Seniorenresidenzen“ als besondere Form des ServiceWohnens sind hochwertig ausgestattete Wohnanlagen gehobener Preiskategorie.

Gemeinschaftliches Wohnen

Unter dem Begriff des „Gemeinschaftlichen Wohnens“ werden Wohnprojekte zusammengefasst, die das Wohnen in gemeinschaftlichen Zusammenhängen fördern und aufbauen wollen. Sie können sich sowohl in ihrer Größe als auch in ihrer Bewohnerstruktur unterscheiden. Es existieren Hausgemeinschaften, Genossenschaften, generations-gemischte Wohnprojekte oder Wohngemeinschaften. In der Regel handelt es sich bei dieser Wohnform um selbstinitiierte Projekte der Bewohner.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

(siehe Informationsblatt Nr. 29 u. Informationsblatt Nr. 30)

Eine besondere Form des gemeinschaftlichen Wohnens bilden die ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Pflegewohngemeinschaften für Menschen mit körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen. Diese Wohngemeinschaften verstehen sich als Alternative zum Pflegeheim. Hier leben insbesondere Menschen mit einem hohen Pflege- und Unterstützungsbedarf insbesondere demenzkranke ältere Menschen, deren Versorgung in der häuslichen Umgebung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Pflegeheim

(siehe Informationsblatt Nr. 11 u. Informationsblatt Nr. 12)

Pflegeheime sind stationäre Einrichtungen für Menschen, deren Pflege in der eigenen Wohnung oder in anderen Einrichtungen nicht mehr möglich ist. Die Bewohner werden im Pflegeheim vollständig versorgt und ganztägig betreut. Die Heime sind mit Einzel- oder Mehrbettzimmern ausgestattet. Teilweise haben sie besondere Schwerpunkte, wie z.B. die Versorgung von an Demenz erkrankten Menschen oder Personen, die im Koma liegen. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Pflegeheim ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und der Notwendigkeit stationärer Unterbringung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Andere betreute Wohnformen

Betreutes Einzelwohnen, therapeutische Wohngemeinschaften, übergangswohnheime sowie Krisenwohnungen, sind für entsprechende Zielgruppen konzipiert, wobei das Alter nicht das ausschlaggebende Kriterium ist. Zielgruppen sind zum Beispiel psychisch Kranke, Suchtmittelabhängige, Obdachlose, behinderte Menschen. Hier ist der Zugang nicht ohne weiteres möglich. Für diese Personen muss ein Amtsarzt (Psychiater) ein entsprechendes Gutachten erstellen.