11 – Vollstationäre Pflege

Informationsblatt Nr. 11

Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, kann es notwendig werden, in ein Pflegeheim umzuziehen. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Pflegeheim ist das Vorliegen eines Pflegegrades für die stationäre Pflege.

Es gibt Einrichtungen, die spezielle Konzepte für Menschen mit besonderen Anforderungen in der Pflege und Betreuung anbieten, z.B. für Menschen mit demenziellen Erkrankungen, Menschen im Wachkoma oder speziellen Erkrankungen.

Welche Anträge sind erforderlich?

  • ein Antrag auf Bewilligung für die vollstationäre Pflege bei der zuständigen
    Pflegekasse,
  • ein Aufnahmeantrag bei dem gewünschten Heim und
  • gegebenenfalls ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt.

Was kostet ein Heimplatz?

Die Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz setzten sich aus den Kosten für Unterkunft, Pflegekosten, Verpflegungspauschale, Investitionskosten und Ausbildungsumlage zusammen. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse für die pflegebedingten Aufwendungen und die Aufwendungen der sozialen Betreuung einen Zuschuss in Höhe von:

Pflegegrad
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 770 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro

Neben dem Leistungsbetrag, der von der Pflegeversicherung übernommen wird, tragen Heimbewohnende einen Eigenanteil für die stationären Pflegekosten. Dieser einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrades für alle Bewohnende des Pflegeheims gleich.

Begrenzung des Eigenanteils

Nach dem Pflegereformgesetz erhalten Heimbewohnende der Pflegegrade 2 bis 5 prozentuale Leistungszuschläge, gestaffelt nach der Dauer des Aufenthaltes.

  • 15% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres,
  • 30% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 1 Jahr,
  • 50% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 2 Jahre und
  • 75% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 3 Jahre im Heim leben.

Der Gesamtbetrag der Heimkosten (abzüglich der Leistungen der Pflegekasse) muss aus dem Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen erbracht werden, gegebenenfalls kann die nötige Zuzahlung beim Sozialamt beantragt werden.

Siehe dazu das Informationsblatt Nr. 37 (Hilfe zur Pflege vom Bezirksamt) und Informationsblatt Nr. 34 (Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber pflegebedürftigen Eltern).

Wie kann das passende Heim gefunden werden?

In vielen Einrichtungen gibt es das Angebot des Probewohnens. Eine Hilfe bei der Auswahl eines Heimplatzes bietet auch unser Informationsblatt Nr. 12 (Checkliste Pflegeheim).

Was sollte beim Heimvertrag beachtet werden?

Der Heimvertrag sollte sämtliche Vereinbarungen, inklusive der Kosten, enthalten. Hierbei ist zu beachten, dass regelmäßig zu zahlende Ausgaben und Kosten für freiwillig gewählte Zusatzleistungen einzeln aufgeführt sind.

Der Vertrag sollte verständlich geschrieben sein und gründlich gelesen werden. Es ist sinnvoll, eine Person des Vertrauens einzubeziehen und bei Unklarheiten in jedem Fall nachzufragen. Der Heimvertrag ist vom zukünftigen Heimbewohnenden selbst zu unterschreiben. Wenn dieses nicht möglich ist, muss eine bevollmächtigte oder eine gesetzlich betreuende Person den Vertrag unterschreiben. Hierbei ist darauf zu achten, dass deren Aufgabenkreis den Abschluss des Heimvertrages und die Auflösung der Wohnung umfasst.