Ein friedvoller Abschied am Lebensende

Niemand denkt gerne an den eigenen Tod oder den seiner Familienangehörigen. Und doch gehört auch der Tod zum Leben.

Die Palliativmedizin ist die ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer sehr schweren Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung. Sie hat das Ziel, Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität in der letzten Lebensphase bestmöglich zu erhalten. Sie verbindet medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Begleitung. Die konkreten Wünsche zu bestimmten Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen können schriftlich in einer Patientenverfügung festgehalten werden.

Ein Feld mit braunem Schilfgras und bedecktem Himmel.
© Ines Iachelini

Ambulante oder stationäre palliative Versorgung

Je nachdem, wo der schwerstkranke oder sterbende Mensch bisher gepflegt wurde, sollte er oder sie möglichst auch palliativ versorgt werden. Auch in der eigenen Wohnung ist eine ambulante palliativmedizinische Behandlung möglich. Auf Wunsch kommen zusätzlich ehrenamtliche Hospizhelfer ins Haus und unterstützen die Pflege mit Zeit und persönlicher Zuwendung. Ist eine stationäre Versorgung im Krankenhaus nötig, gibt es dort häufig spezialisierte Palliativstationen. Wenn die Lebenserwartung nur noch wenige Wochen bis Monate beträgt, ist die Versorgung in einem Hospiz möglich. Auch im Pflegeheim wird sterbenden Menschen mit einer Versorgung durch spezialisierte Palliativmediziner ein würdevoller und friedlicher Abschied ermöglicht. Manche Pflegeheime arbeiten auch mit ambulanten Hospizdiensten zusammen.

1 – Häusliche Krankenpflege

Wer krankenpflegerische Behandlung benötigt, muss diese nicht zwangsläufig in einer stationären Einrichtung – einer Klinik beispielsweise – erhalten. In zahlreichen Fällen kann eine solche Behandlung auch im häuslichen Umfeld über ambulante Pflegedienste geleistet werden. Die gesetzlichen Grundlagen der häuslichen Krankenpflege...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 1 (134 kB)
24 – Vorsorgevollmacht, Betreuungs-/ Patientenverfügung

Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine Operation oder andere Ereignisse können jeden unerwartet treffen und zu Situationen führen, in denen nicht mehr eigenverantwortlich gehandelt und sinnvoll entschieden werden kann. In diesen Fällen können auch Familienangehörige nur mit Vollmacht entscheiden und handeln....

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 24 (209 kB)
25 – Gesetzliche Betreuung

Eine gesetzliche Betreuung kommt in Betracht, wenn ein volljähriger Mensch vorübergehend oder auf Dauer wegen einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, für persönliche Angelegenheiten ganz oder teilweise zu sorgen. Als...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 25 (78 kB)
33 – Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Möchten nahe Angehörige sich für einen bestimmten Zeitraum um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern, so haben sie die Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besteht ein Rechtsanspruch auf eine...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 33 (79 kB)
35 – Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen

Schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen Unterstützung und Begleitung, damit sie ihr Leben so lange wie möglich in eigener Verantwortung und nach ihren Wünschen gestalten können. Die Palliativversorgung hat zum Ziel, Beschwerden möglichst gut zu lindern und Lebensqualität zu erhalten. Medizinische,...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 35 (218 kB)
41 – 24-Stunden Pflege und Betreuung zu Hause

Viele Pflegebedürftige wünschen und / oder benötigen eine 24-Stunden-Betreuung in der eigenen Wohnung. Häufig übersteigt diese jedoch die psychischen und physischen Kräfte der Angehörigen. Im Folgenden werden daher Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine ganztägige Betreuung und Pflege in der eigenen Häuslichkeit...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 41 (230 kB)