6 – Hilfe im Haushalt

Informationsblatt Nr. 6

Einige Menschen benötigen Unterstützung beim Einkaufen, Kochen oder bei der Wohnungsreinigung.

Die Krankenkassen übernehmen auf Antrag die Kosten für eine Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt. (siehe Informationsblatt Nr. 1 Häusliche Krankenpflege).

Menschen, die Geldleistungen der Pflegeversicherung erhalten, können diese für selbst organisierten Haushaltshilfen einsetzen. Werden Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen, kann Haushaltshilfe durch ambulante Pflegedienste geleistet werden (siehe Informationsblatt Nr. 2 Kriterien für Pflegebedürftigkeit).

Bei häuslicher Pflege besteht in den Pflegegraden 1 – 5 ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 € monatlich. Unter anderem können hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen von der Pflegekasse erstattet werden. (siehe Informationsblatt Nr. 4 Angebote zur Unterstützung im Alltag)

Besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe gegenüber einer Kranken- oder Pflegekasse, muss die Haushaltshilfe privat finanziert werden. Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um Haushaltshilfe zu bezahlen, ist finanzielle Unterstützung vom Sozialamt möglich. (siehe Informationsblatt Nr. 37 Hilfe zur Pflege).

Zur Unterstützung im Haushalt stehen verschiedene Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung:

Einkaufshilfen

  • Nutzung eines Einkaufstrolleys
  • Begleitung durch die bezirklichen Mobilitätshilfedienste (siehe Informationsblatt Nr. 20 Mobilitätshilfe)
  • Spezielle Angebote bzw. Kooperationsunternehmen von Wohnungsbaugenossenschaften oder – gesellschaften

Lieferservice

  • große Lebensmittelgeschäfte und Getränkeläden, teilweise nur Online-Bestellungen möglich
  • Medikamentenlieferung durch Apotheken
  • verschiedene Servicedienstleister

In der Regel muss für einen Mindestbetrag bestellt werden, damit die Ware mit geringem Aufpreis ins Haus geliefert wird.

 

Mittagstisch in Gemeinschaft

Kostengünstige Mittagstische können häufig auch in Gemeinschaft eingenommen werden. Es gibt verschiedene Angebote, speziell für ältere Menschen z.B. von

  • Pflegeheimen
  • Stadtteilzentren, Nachbarschaftstreffs, Seniorenbegegnungsstätten
  • Kantinen der öffentlichen Verwaltung, Betriebskantinen
  • Imbissen und Restaurants
  • Fleischereien / Metzgereien

fahrbarer Mittagstisch

Durch den fahrbaren Mittagstisch können warme oder tiefgefrorene Menüs je nach Wunsch täglich oder wöchentlich in die Wohnung geliefert werden. Mehrere Anbieter des fahrbaren Mittagstisches stellen auch unterschiedliche Kostformen wie z.B. Vollkost, Schonkost, unterschiedliche Diäten (z.B. Diabeteskost, pürierte Kost) bereit.

Zwischen den Anbietern gibt es Preisunterschiede, so dass sich ein Vergleich in jedem Fall lohnt. Sollten Warmhaltegerät, Tiefkühlschrank oder Mikrowelle benötigt werden, können diese bei den Anbietern gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

Bei geringem Einkommen kann die Möglichkeit bestehen, Zuschüsse beim Sozialamt zu beantragen. Dieses hängt von der Höhe Ihres Einkommens und Vermögens ab.

Lieferserviceangebote von Mittagstisch / Abendessen gibt es außerdem von:

  • Kantinen
  • Cateringfirmen
  • Fleischereien / Metzgereien, zumeist nur im näheren Umfeld
  • Imbissen und Restaurants

Reinigung der Wohnung

Es gibt verschiedene Anbieter für Haushaltsdienste, die die Wohnung reinigen, Fenster putzen oder andere, im Haushalt anfallende Arbeiten erledigen. Die Mitarbeiter dieser Dienste sind sozialversichert. Einige Wohnungsbaugenossenschaften oder – gesellschaften verfügen über kostengünstige eigene Angebote bzw. vermitteln Kooperationsunternehmen.

Wer eine private Hilfe beschäftigt, sollte bedenken, dass die Sozialversicherungspflicht auch bei geringfügiger Beschäftigung besteht. Die Anmeldung kann über die Krankenkasse der Haushaltshilfe erfolgen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Minijobzentrale unter:

Tel. 0355 2902-70799 montags bis freitags, 7:00 bis 17:00 Uhr https://www.minijob-zentrale.de