20 – Mobilitätshilfe

Informationsblatt Nr. 20

Im höheren Alter, bei Erkrankungen oder Behinderungen fällt es oft schwer, die eigene Wohnung zu verlassen. Alleinlebende Menschen können sich dadurch isoliert und einsam fühlen. Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, die in dieser Lebenslage helfen können, die Mobilität zu erhalten, den Kontakt zur Außenwelt nicht zu verlieren oder geistige Anregungen zu erfahren.

Berliner Mobilitätshilfedienste

Die senatsgeförderten Berliner Mobilitätshilfedienste begleiten ältere Menschen die geh- oder sehbehindert sind, an einer chronischen Krankheit leiden oder im Rollstuhl sitzen. Die Mitarbeitenden sind auch bei der Überwindung von Treppen oder anderen Hindernissen behilflich. Durch Schulungen sind die Mobilitätshelfenden auf ihre Einsätze vorbereitet und für spezielle Problemlagen älterer und behinderter Menschen sensibilisiert. Die Mobilitätshilfedienste gibt es in jedem Bezirk. Sie sind in der Regel nicht motorisiert.

  • Für die regelmäßige Begleitung ist ein Jahresbeitrag von 80,00 Euro zu leisten.
  • Für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen reduziert sich dieser Beitrag auf 40,00 Euro.
  • Auch eine halbjährliche Zahlungsweise ist möglich (halbierte Jahresbeträge).
  • Bei einmaliger Inanspruchnahme ist ein Betrag von 5,00 Euro zu entrichten.
  • Nutzende des Berliner Sonderfahrdienstes zahlen einen Jahresbeitrag von 60,00 Euro zusätzlich zu den Sonderfahrdienstgebühren.
  • Der Zeitumfang eines Einsatzes beträgt in der Regel 1,5 Stunden wöchentlich.

Besuchen Sie auch die Mobilitätshilfedienste im Internet unter http://www.berliner-mobilitaetshilfedienste.de.

Bus & Bahn-Begleitservice

Ein weiteres, kostenfreies Angebot für Menschen mit Behinderungen hält der Verkehrsverbund Berlin – Brandenburg (VBB) bereit. Der „Bus & Bahn-Begleitservice“ begleitet mobilitätseingeschränkte oder ältere Menschen, die Busse und Bahnen nur erschwert alleine nutzen können oder die auf Hilfestellung beim Umsteigen angewiesen sind. Dieser Service gilt im gesamten Berliner Stadtgebiet. Die Begleitung erfolgt montags bis sonntags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Die Voraussetzung zur Inanspruchnahme dieses Angebotes ist, dass die Nutzenden in der Lage sind, ihren Weg zu bewältigen und für die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel einen gültigen Fahrschein besitzen. Der Begleitservice kann Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer  030 – 34649940 bestellt  oder unter www.vbb.de/de/article/fahrplan/barrierefrei-reisen/bus-und-bahn-begleitservice/1800.html angefragt werden.

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass dieses Angebot zumeist zeitlich befristet ist und daher nicht immer durchgängig zur Verfügung steht. Angaben zu den Projektlaufzeiten sind unter der oben genannten Telefonnummer erhältlich.

Besuchs- und Begleitdienste

In einigen Bezirken gibt es zusätzlich weitere Besuchsdienste oder Projekte, deren Mitarbeitende ehrenamtlich arbeiten oder über das Arbeitsamt gefördert werden. Diese Projekte unterstützen Menschen in ihrer körperlichen und geistigen Mobilität. Sie begleiten Menschen die geh- oder sehbehindert sind, an einer chronischen Krankheit leiden oder im Rollstuhl sitzen. Einige Projekte bieten auch die Möglichkeit, dass Mitarbeitende Besuche zu Hause durchführen, um den Menschen dort Gesellschaft zu leisten. Für die Besuche und Begleitdienste wird teilweise ein geringes Entgelt erhoben. Ein Problem besteht durch die Tatsache, dass die Projekte zum Teil nur eine geringe Förderungsdauer haben und keine Kontinuität gewährleistet ist. Aktuelle Informationen hierzu sind in den Pflegestützpunkten erhältlich.

Fahrdienste im Auftrag der Krankenkassen

Zu den Fahrdiensten, die mit der Krankenkasse abrechnen können, gehören Krankentransport- und Taxiunternehmen. Die zwingende medizinische Notwendigkeit und die Art des Transportmittels müssen vom behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin bescheinigt werden. Die Kostenübernahme der Krankenkasse muss, außer bei Notfällen, vor Fahrtantritt vorliegen. Die Krankenkassen übernehmen die anfallenden Kosten für Krankenfahrten und -transporte

  • bei stationärer oder teilstationärer Behandlung (z.B. im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung),
  • zu ambulanten Operationen,
  • bei vor-/nachstationärer Behandlung, wenn eine an sich notwendige Behandlung in einer voll- bzw. teilstationären Einrichtung dadurch verkürzt oder vermieden werden kann,
  • bei ambulanter Dialyse, onkologischer Strahlen- oder Chemotherapie und
  • in Ausnahmefällen zur ambulanten Behandlung

Die Verordnung für Mietwagen und Taxi gilt ohne vorherige Genehmigung der Kasse

  • bei Vorliegen der Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis,
  • bei Pflegegrad 3, wenn Arzt / Ärztin eine Mobilitätseinschränkung feststellt
  • bei Pflegegrad 4 oder 5

Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Fahrtkosten. Es sind mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro je Fahrt zu entrichten, allerdings jeweils nicht mehr als die tatsächlichen Kosten der Fahrt. Informationen zum Berliner Sonderfahrdienst sind im Informationsblatt 21 zu finden.