4 – Angebote zur Unterstützung im Alltag

Informationsblatt Nr. 4

Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen Pflegebedürftige ebenso wie pflegende Angehörige und andere, nahestehende Pflegende unterstützt und entlastet werden.

Bei häuslicher Pflege besteht bei allen Pflegegraden (1 – 5) ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 € monatlich.

Wo kann ich den Entlastungsbetrag einsetzen?

  • anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote
  • hauswirtschaftliche Versorgung und
  • allgemeine Begleitung und Betreuung durch zugelassene Anbieter
  • im Pflegegrad 1 sind Hilfen bei der Körperpflege möglich, wie beispielsweise beim Duschen oder Baden
  • Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe
  • Bei Leistungen der Tages- oder Nachtpflege (Informationsblatt 9)
  • Bei Leistungen der Kurzzeitpflege (Eigenanteil – Informationsblatt 8)

Wer ist ein zugelassener Anbieter

Eine Übersicht der zugelassenen und somit anerkannten Betreuungsangebote und Angebote hauswirtschaftlicher Versorgung kann auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung eingesehen werden.

https://www.pflegeunterstuetzung-berlin.de/unterstuetzung/uebersicht-aller-angebote

Außerdem können auch Pflegedienste diese Leistungen anbieten und abrechnen.

Wichtig ist, sich vorher über die entstehenden Kosten zu informieren.

Wie erhalte ich die Leistungen

Mit einem Pflegegrad besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Nutzerinnen und Nutzer haben die Wahl, sich ein Angebot auszusuchen und den Schwerpunkt der Leistung zu bestimmen, z.B. persönliche Betreuung für Menschen mit Demenz oder Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen.

Entweder wird die Rechnung direkt beglichen und zur Rückerstattung bei der Pflegekasse eingereicht oder der Anbieter rechnet, nach Absprache, mit der Pflegekasse ab. Hier wird eine sogenannte Abtretungserklärung unterschrieben. Die Leistungen werden in der Regel monatlich abgerechnet.

 

 

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe

In der Nähe lebende Bekannte, Nachbarn, Freunde oder Freundinnen können als „ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen“ auch mit der Pflegekasse bis zu 8 Euro pro Stunde abrechnen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • ein 6 stündiger Grundkurs oder
  • ein 2 stündiger Aufbaukurs, falls eine gleichwertige Qualifikation vorliegt
  • Registrierung bei der Pflegekasse des Hilfebedürftigen,
  • Unterstützung von maximal 2 anspruchsberechtigten Personen gleichzeitig,
  • in getrennter häuslicher Gemeinschaft leben
  • keine gleichzeitige Pflegeperson sein
  • Volljährigkeit des „ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfers“,
  • Eine Verwandtschaft darf erst ab dem 3. Verwandtschaftsgrad bestehen. Das heißt, Urgroßeltern zu Urenkel, Onkel und Tante, Nichte und Neffe, sowie Cousin und Cousine könnten als „ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen“ aktiv werden.

Genauere Informationen dazu und Unterlagen können interessierte Personen auf der Seite des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung einsehen und ausdrucken.

https://www.pflegeunterstuetzung-berlin.de/service/schulungsangebote/nachbarschaftshelferin

Des Weiteren können die Berliner Pflegestützpunkte dazu angefragt werden.

Verbleibender Betrag

Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der verbleibende Betrag bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden.

Erhöhung des Entlastungsbetrages

Es ist möglich, 40% der ambulanten Sachleistung in Angebote zur Unterstützung im Alltag umzuwandeln. Hier können dann statt der Grundpflege Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Hilfen in Anspruch genommen werden.