35 – Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen
Informationsblatt Nr. 35
Schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen Unterstützung und Begleitung, damit sie ihr Leben so lange wie möglich in eigener Verantwortung und nach ihren Wünschen gestalten können. Die Palliativversorgung hat zum Ziel, Beschwerden möglichst gut zu lindern und Lebensqualität zu erhalten. Medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung ermöglichen, dass das Leben der Patienten bis zum Tod so aktiv wie möglich sein kann.
Die konkreten Wünsche hinsichtlich bestimmter Heilbehandlungen oder ärztlicher Eingriffe können schriftlich in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Nähere Informationen dazu siehe Informationsblatt Nr. 24.
Hilfe und Unterstützung in der letzten Lebensphase leisten
- Hausärzte ggf. in Zusammenarbeit mit Schmerztherapeuten / Palliativmedizinern / spezialisierten ambulanten Pflegediensten
- ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize und
- Krankenhäuser im Rahmen palliativmedizinischer Behandlung.
Die Zentrale Anlaufstelle Hospiz (ZAH), Telefon 030 / 40 71 11 13 www.hospiz-aktuell.de berät zu den Themen Sterben, Tod, Trauer sowie Patientenverfügung und vermittelt Hilfsangebote für schwerstkranke und sterbende Menschen und deren pflegende Angehörige.
Ambulante Versorgung
In der Regel betreuen die Hausärzte / Hausärztinnen und der bisherige Pflegedienst die Patienten auch in ihrer letzten Lebensphase. Bei Bedarf kann eine Schmerztherapeutin oder ein Schmerztherapeut oder Palliativmediziner hinzugezogen werden.
Ambulante Hospizdienste ergänzen Pflege und medizinische Betreuung durch geschulte ehrenamtliche Hospizhelferinnen und -helfer, die den sterbenden oder schwerkranken Menschen und ihre Angehörigen vor allem Zeit und persönliche Zuwendung schenken. Sie begleiten auch in der Zeit der Trauer. Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Zentralen Anlaufstelle Hospiz.
Wenn jemand mit einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung zusätzliche Symptome aufweist, wie z. B. eine ausgeprägte Schmerzsymptomatik und deshalb eine besonders aufwändige Versorgung benötigt, kann eine „Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) von der behandelnden Ärztin oder dem Arzt verordnet werden. Diese wird durch speziell fortgebildete SAPV-Ärztinnen und Ärzte und SAPV-Pflegedienste geleistet.
Bei Bedarf werden Hospizdienste, Therapeutinnen und Therapeuten, Seelsorgerinnen und Seelsorger und Psychologinnen und Psychologen hinzugezogen. Die SAPV-Ärztinnen und Ärzte führen regelmäßig Hausbesuche durch, sind Tag und Nacht erreichbar und können durch qualifizierte Schmerzbehandlung und Symptomkontrolle den möglichst langen Verbleib der Patienten in der eigenen Wohnung gewährleisten.
Weitergehende Informationen zur SAPV: Home Care Berlin e. V., Tel. 030 / 453 43 48 oder unter www.homecareberlin.de
Stationäre Versorgung
Palliativmedizinische Behandlung im Krankenhaus
Wenn belastende krankheits- und therapiebedingte Symptome zu Hause nicht mehr beherrschbar sind, kann eine palliativmedizinische Behandlung in Krankenhäusern, häufig auf Palliativstationen, eine Linderung herbeiführen. Wenn sich der Zustand stabilisiert hat, werden die Patienten wieder nach Hause entlassen.
Hospiz
Die Patienten können sich mit Hilfe eines ärztlichen Gutachtens für eine stationäre Hospizversorgung entscheiden. Die Aufnahme erfolgt bei weit fortgeschrittenen Erkrankungen, bei denen eine Heilung nicht erwartet werden kann und die Lebenserwartung nur wenige Wochen bis Monate beträgt. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass eine ambulante Versorgung zu Hause für die Betroffenen nicht ausreicht und eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig ist.
Die medizinische Versorgung übernehmen die Hausärzte oder die SAPV-Ärzte. Das Hospiz-Team stellt die palliativpflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung unter Mitwirkung ehrenamtlich tätiger Mitarbeitenden sicher.
Pflegeheim
Zur Betreuung im Pflegeheim gehört auch die Versorgung und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen. Verschiedene Pflegeheime verfügen über palliativ qualifizierte Mitarbeitende. Manche arbeiten mit ambulanten Hospizdiensten zusammen, die sterbende Bewohner im Pflegeheim besuchen und auf ihrem Weg begleiten. Neben der hausärztlichen Betreuung ist auch die Hinzuziehung von SAPV-Ärztinnen und Ärzten im Pflegeheim möglich.