29 – Wohngemeinschaften für Menschen mit (und ohne) Demenz

Informationsblatt Nr. 29

Ambulant betreute Wohngemeinschaften stellen eine Alternative zur Versorgung Pflegebedürftiger, insbesondere demenziell erkrankter Menschen, dar. Wohngemeinschaften sind keine Pflegeheime oder stationäre Einrichtungen. Die Bewohner leben vielmehr als Mieter in einer eigenen, gemeinsam genutzten Wohnung zusammen. Die Betreuung und Pflege wird durch ambulante Pflegedienste gewährleistet. In Bezug auf den Pflegedienst sowie auf die Art und den Umfang der Leistungen besteht ein Wunsch- und Wahlrecht für die Bewohner.

Wichtige Grundlagen ambulant betreuter Wohngemeinschaften:

Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, das mit privaten Möbeln ausgestattet wird. Daneben gibt es in der Regel ein gemeinsames Wohnzimmer und eine Küche sowie ein oder mehrere barrierearme Badezimmer. Die Ausstattung der Wohnung mit persönlichen, vertrauten Einrichtungsgegenständen soll dazu beitragen, eine familiäre und wohnliche Atmosphäre herzustellen.

Durch das Zusammenleben mit anderen Menschen mit Demenz wird eine Betreuung und Pflege rund um die Uhr durch meistens einen Pflegedienst gewährleistet und in der Regel bis zum Lebensende in der Wohnung gesichert.

Das Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG) weist als Voraussetzung für eine Wohngemeinschaft (WG) aus, dass die Bewohner bzw. ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer das Geschehen in der WG maßgeblich gestalten. Dies ist für alle Beteiligte etwas, das gemeinsam gelernt und immer wieder neu mit Leben gefüllt werden muss. Jeder Bewohner oder sein Vertretungsberechtigter schließt einen Einzelmietvertrag und einen Pflegevertrag ab. Die Vermietung muss gemäß WTG vertraglich und tatsächlich vom Anbieter der Pflege und Betreuung getrennt sein.

In jeder WG, in der mindestens ein Mensch mit Pflegegrad IV lebt, muss durchgehend (tags und nachts) mindestens eine Hilfskraft anwesend sein. Abhängig von der Anzahl und dem Versorgungsumfang der Bewohner sind in Früh- und Spätschichten Mehrfachbesetzungen möglich bzw. erforderlich.

Angehörige und gesetzliche Betreuer sind ein wichtiger Faktor für das Funktionieren der Wohngemeinschaft. Dies erfordert, sich gemeinschaftlich zu organisieren, sich über das Zusammenleben zu verständigen und gemeinsam aufzutreten und zu handeln. Eine schriftliche Vereinbarung, in der Angehörige und rechtliche Betreuer wichtige Eckpunkte festhalten (z.B. Umgang mit größeren Anschaffungen oder Wechsel des Pflegedienstes), kann dabei sehr unterstützend sein.

Die Tagesgestaltung orientiert sich an Gewohnheiten, Bedürfnissen, Gesundheitszustand, Fähigkeiten und Rhythmus der Bewohner. Biografiearbeit wird genutzt.

Die Bewohner sollen aktiv in alltägliche Abläufe wie Kochen oder Abwaschen, in Gruppenangebote, Bewegungsaktivitäten, Ausflüge oder Einkaufen einbezogen werden. Auf diese Weise können soziale, motorische und kognitive Kompetenzen erhalten und gefördert werden. Für die Pflege und Betreuung ist es wichtig, dass ein festes Mitarbeiterteam zuständig ist. Ein permanenter Wechsel der Bezugspersonen wirkt sich sehr ungünstig auf Menschen mit Demenz aus und sollte daher ausgeschlossen sein.

Der Verein für Selbstbestimmtes Wohnen im Alter e. V. (SWA) hat Qualitätskriterien für Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz formuliert. Alle Pflegedienste, die Mitglied im SWA sind und Menschen in Wohngemeinschaften pflegen, haben sich beim SWA verpflichtet, nach diesen Kriterien zu arbeiten (sog. Transparenzoffensive). Nutzer von Wohngemeinschaften mit dieser Selbstverpflichtung des SWAs können sich bei Konflikten in der WG an den Verein wenden und sich beraten lassen oder ihn zur Klärung hinzuziehen. Nähere Informationen: SWA e.V. www.swa-berlin.de oder Tel. 030/61 09 37 71.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten betragen in der Regel etwa 250 – 500 € für Mietkosten incl. Nebenkosten plus 200 – 250 € für das Haushaltsgeld (z.B. Essen, Wäscheversorgung, Haushaltsbedarf, kleinere Anschaffungen und Reparaturen). Miete und Haushaltsgeld trägt jeder Bewohner selbst. Alle anfallenden Kosten sollten von den Leistungserbringern (Pflegedienst, Vermieter) transparent und nachvollziehbar erläutert, dargestellt und regelmäßig abgerechnet werden.

Für die Versorgung und Betreuung in den Berliner Wohngemeinschaften wird Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 4 verbindlich eine Tagespauschale in Rechnung gestellt. Die Tagespauschale ist im Leistungskomplex 19 beschrieben. (Früher LK 19 und LK 38). Aktuell beträgt die Tagespauschale 182,951 €. Somit belaufen sich die monatlichen Pflegekosten auf 5.488,50 € (30 Tage) bzw. auf 5.671,45 € (31 Tage). (siehe Informationsblatt Nr. 36).

Bei Bewohnern, deren Kosten weder durch Leistungen der Pflegeversicherung, Rücklagen oder Unterhalt gedeckt werden können, leistet das Sozialamt ergänzend Hilfe zur Pflege. Es legt dann fest, wie der Hilfebedarf am besten gedeckt wird.

Mit Pflegebedürftigen unterhalb des Pflegegrades IV werden die Leistungen individuell vereinbart und über Leistungskomplexe abgerechnet.

Zusätzlich haben Pflegedienste die Möglichkeit auf ihre Leistungen Investitionskosten abzurechnen. Diese betragen im Schnitt 2,5 Prozent der erbrachten Leistungen.

Die Pflegeversicherung hilft, die Kosten zu decken. Monatliche Leistungsansprüche sind:

PfleggradeAmbulante SachleistungBetreuungs-
/Entlastungs-Leistung

§ 45 b SGB XI
Ggf. Wohngruppenzuschlag
§ 38 a SGB XI
Pfleggrad 1-125 € 214 €
Pfleggrad 2724 €125 € 214 €
Pfleggrad 31.363 €125 € 214 €
Pfleggrad 41.693 €125 € 214 €
Pfleggrad 52.095 €125 € 214 €

Den Sachleistungsanspruch ergänzt ggf. ein monatlicher Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 € gem. § 38a SGB XI. Die Pflegestützpunkte beraten gern dazu.

Darüber hinaus haben Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu einer Höhe von 125 € monatlich, die über den Pflegeanbieter oder einen externen Anbieter erbracht werden können. (Siehe Infomationsblatt 4)

Im Wohnteilhabegesetz (WTG) sind in Berlin auch betreute Wohngemeinschaften in den Anwendungsbereich des Ordnungsrechts einbezogen. Alle betreuten Wohngemeinschaften können durch die Heimaufsicht anlassbezogen überprüft werden, wenn Beschwerden über Defizite in der Pflege oder Betreuung vorliegen.

Das Land Berlin stellt im Internet auf seinem Pflegeportal die Broschüre „Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz – Eine alternative Wohn- und Betreuungsform“ zur Verfügung. Diese kann helfen, sich bewusst für oder gegen eine ambulant betreute Wohngemeinschaft zu entscheiden, bietet Antworten zur Gründung und Gestaltung von WGs, zur Eingewöhnung, zur Alltagsgestaltung, zum Umgang mit Konflikten und hilfreichen Ansprechpartnern.