18 – Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und Digitale Pflegeanwendungen

Informationsblatt Nr. 18

Hilfsmittel sind Gegenstände, die körperliche Beeinträchtigungen ausgleichen und den Menschen zu einer selbständigeren Lebensführung verhelfen. Sie können vom Medizinischen Dienst (MD) im Pflegegutachten und von Pflegefachkräften empfohlen oder ärztlich verordnet werden.

Hilfsmittel lassen sich in folgende Gruppen gliedern:

  • Medizintechnische Hilfsmittel, z. B. Inhalationsapparate, Sauerstoffkonzentratoren
  • Kommunikationshilfen wie Seh-, Hör-, Sprechhilfen
  • Orthopädische Hilfsmittel, z. B. Rollstühle
  • Inkontinenzprodukte, z. B. Inkontinenzvorlagen
  • Hilfsmittel gegen Dekubitus, z. B. Antidekubitusmatratzen, Sitzkissen

Das richtige Hilfsmittel

Die Hilfsmittel werden hinsichtlich der Körpergröße, der individuellen Beeinträchtigung und der räumlichen Umgebung einzeln angepasst. Eine umfassende Beratung vorab ist empfehlenswert.

Finanzierung

Die Krankenkasse übernimmt häufig die Kosten für verordnete Hilfsmittel.
Für einige Hilfsmittel haben die Krankenkassen Festbeträge bzw. Fallpauschalen vereinbart. Bei einer Entscheidung für ein höherwertiges Hilfsmittel müssen Sie die überschreitenden Kosten des Festbetrags selbst tragen.
Versicherte ab 18 Jahren müssen zu Hilfsmitteln 10% der Kosten zuzahlen, mindestens 5 € und maximal 10 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels.
Bei Orthopädischen Schuhen ist zusätzlich ein Gebrauchsgegenstandanteil zu zahlen.

Das richtige Pflegehilfsmittel

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Technische Hilfen, zum Beispiel Lifter, Pflegebett
  • Badehilfen, zum Beispiel Duschsitz, Badewannenlifter
  • Lagerungshilfen zum Beispiel Lagerungskeile
  • Mobilitätshilfen, zum Beispiel Dreh- und Übersetzhilfen, Lifter
  • zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, siehe Informationsblatt Nr. 17

Pflegehilfsmittel kommen bei häuslicher Pflege und anerkannter Pflegebedürftigkeit in Betracht und können vom Haus- oder Facharzt verordnet werden. Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegehilfsmittels ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse, siehe Informationsblatt Nr. 2. Zudem können Pflegefachkräfte Pflegehilfsmittel schriftlich empfehlen, dann ist eine ärztliche Verordnung nicht notwendig. Auch Mitarbeitende des Medizinischen Dienstes können im Gutachten zur Pflegebedürftigkeit eine Empfehlung für ein Pflegehilfsmittel abgeben. Bei der Pflegekasse ist zu erfragen, ob statt einer Verordnung auch ein formloser Antrag genügt.

Finanzierung

Für die technischen Pflegehilfsmittel müssen Pflegebedürftige ab 18 Jahren im Regelfall 10%, höchstens jedoch 25 € der Kosten aufbringen. Auch für die Pflegehilfsmittel gilt, dass eine Beratung vorab empfehlenswert ist. Sollte die Pflege- oder Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen oder liegt noch keine Anerkennung eines Pflegegrades vor, können technische (Pflege-)Hilfsmittel gegen Gebühr bei Rehatechnikfirmen bzw. Sanitätshäusern ausgeliehen werden.

Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA)

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf besondere digitale Angebote, die sie in ihrer Selbstständigkeit unterstützen oder die ihren Angehörigen bei der Pflege helfen.
Hinweis: Der Anspruch kann derzeit noch nicht genutzt werden, da noch keine DiPA in das Verzeichnis aufgenommen wurden.

Die richtige Pflegeanwendung

Zu den Anwendungen gehören:

  • Pflege-Apps
  • Programme die auf Tablet, PC oder Smartphone genutzt werden können

Dies können beispielsweise Angebote zur Freizeitgestaltung, zum Gedächtnistraining oder zur Sturzprophylaxe sein oder auch Programme, die für die Kommunikation mit Angehörigen oder dem Pflegedienst eingesetzt werden.

Finanzierung

Bei häuslicher Pflege stehen in den Pflegegraden 1 bis 5 monatlich 50 € zur Verfügung. Sie können den Betrag für die Nutzungsgebühr der DiPA einsetzen. Außerdem können Sie damit auch ergänzende Leistungen von Pflegediensten finanzieren, die Sie bei der Nutzung der DiPA unterstützen.

Voraussetzung für die Kostenerstattung ist die Aufnahme der DiPA in das DiPA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM. Aktuelle Informationen finden Sie hier: BfArM – Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Weitere Informationen zur Nutzung von Technik im Alltag finden Sie auf unserem Informationsblatt Nr. 44 (Technik im Alltag / Ambient Assisted Living – AAL).