Rechtzeitig absichern mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Wer entscheidet, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Diese Frage frühzeitig zu klären, ist vielen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Herzensangelegenheit.

Liegen im Ernstfall keine Vollmachten und Verfügungen vor, muss das Amtsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestimmen. Trotzdem vermeiden viele Menschen, sich mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu beschäftigen: Die Begriffe klingen ähnlich und der Stapel der auszufüllenden Vordrucke ist dick. Oft bleiben sie daher liegen. Wir informieren und unterstützen Sie auch bei diesen Fragen gerne.

Ein Füller auf einem Notizblock

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung –“ ähnlicher Inhalt bei verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson direkt bevollmächtigen, für Sie zu handeln. Dabei können Sie die Lebensbereiche bestimmen, in denen die Person für Sie tätig wird –“ zum Beispiel Finanzen und Gesundheit. Mit einer Betreuungsverfügung werden eine oder mehrere Personen benannt, die im Ernstfall vom Betreuungsgericht als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden sollen. Man kann darin aber auch festlegen, wer auf keinen Fall die Betreuung übernehmen soll.

Patientenverfügung legt fest, wie im gesundheitlichen Bereich gesorgt wird

In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Notfall wünschen und welche nicht. Denn viele medizinische Entscheidungen können später für die Angehörigen sehr belastend sein.

24 – Vorsorgevollmacht, Betreuungs-/ Patientenverfügung

Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine Operation oder andere Ereignisse können jeden unerwartet treffen und zu Situationen führen, in denen nicht mehr eigenverantwortlich gehandelt und sinnvoll entschieden werden kann. In diesen Fällen können auch Familienangehörige nur mit Vollmacht entscheiden und handeln....

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25 – Gesetzliche Betreuung

Eine gesetzliche Betreuung kommt in Betracht, wenn ein volljähriger Mensch vorübergehend oder auf Dauer wegen einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, für persönliche Angelegenheiten ganz oder teilweise zu sorgen. Als...

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35 – Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen

Schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen Unterstützung und Begleitung, damit sie ihr Leben so lange wie möglich in eigener Verantwortung und nach ihren Wünschen gestalten können. Die Palliativversorgung hat zum Ziel, Beschwerden möglichst gut zu lindern und Lebensqualität zu erhalten. Medizinische,...

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