39 – Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen

Informationsblatt Nr. 39

Aufgrund einer angeborenen Erkrankung, einer Behinderung, eines Unfalls oder aus sonstigen Gründen kann auch bei Kindern und Jugendlichen eine Pflegebedürftigkeit vorliegen.  Die Familien stehen in diesen Fällen vor komplexen Herausforderungen: Wie sind die Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei Kindern? Welche Unterstützung gibt es für Kinder in der Kita und der Schule? Welche Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich werden finanziert für Kinder und Jugendliche mit Handicap? Kinder und Jugendliche sollen so früh wie möglich in das Hilfe- und Versorgungssystem integriert werden, um ihre Selbstständigkeit in der Alltags- und Lebensbewältigung zu fördern. Ziel ist eine passgenaue Versorgung und die Verbesserung der Lebenssituation.

In den Pflegestützpunkten werden Familien mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen durch spezialisierte Kinderbeauftragte beraten. Hier bekommen die Familien Unterstützung bei der Antragstellung, Informationen zu den Leistungen und Beratung zu Widersprüchen sowie zu Alternativen. Bei Bedarf werden Kontakte zu Netzwerkpartnern und zu weiteren Beratungsstellen vermittelt.

Ein sehr wichtiger Aspekt ist die Entlastung der Familien. Diese kann durch die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, siehe Informationsblatt Nr. 8  sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag erfolgen, siehe Informationsblatt Nr. 4.

Kurzzeitpflege:https://kinderversorgungsnetz-berlin.de/adressdatenbank?address_fulltext=kurzzeitpflege

Angebote zur Unterstützung im Alltag:  https://www.pflegeunterstuetzung-berlin.de/unterstuetzung/uebersicht-aller-angebote

Spezielle Angebote für Geschwisterkinder: http://berliner-geschwisterkinder.de/

Sozialmedizinische Nachsorge

Bis zu sechs Wochen nach einem stationären Aufenthalt des Kindes, kann auf Verordnung hin eine ambulante Betreuung zu Hause durch spezialisierte Einrichtungen erfolgen, die den Versorgungsbedarf analysieren, die verordneten Leistungen koordinieren und bei der Inanspruchnahme der Leistungen unterstützen.

https://www.bunter-kreis-deutschland.de/ueber-uns-standorte/standort-suche/?no_cache=1

Sozialpädiatrische Zentren/Kinder- und Jugendambulanzen

Mit Überweisung durch den behandelnden Arzt erhalten Familien in multiprofessionellen Teams spezialisierte Beratung, Diagnostik, Therapie und Frühförderung.

https://www.dgspj.de/category/berlin+sozialpaediatrische-zentren

https://kja-spz-berlin.de/index.php

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst/Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

In jedem Bezirk erfolgen präventive ganzheitliche gesundheitsbezogene bzw. psychologische Beratungen und ärztliche Untersuchungen bis zum 18. Lebensjahr.

https://www.berlin.de/lb/psychiatrie/hilfe-in-krisen/hilfen-fuer-kinder-und-jugendliche/

Jugendamt

Das Jugendamt unterstützt Eltern bei Fragen der Erziehung, Betreuung und Bildung ihrer Kinder. Dort können familienunterstützende Leistungen beantragt werden, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen in der Familie zu schaffen.  Darüber hinaus sind die Berliner Jugendämter auch Träger der Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zum 18. Lebensjahr. Diese Leistungen sollen Menschen mit einer Behinderung unterstützen, behinderungsbedingte Nachteile abmildern und ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

https://service.berlin.de/jugendaemter/

EUTB-Stellen

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

https://www.teilhabeberatung.de/artikel/erganzende-unabhangige-teilhabe-beratung

Kinderhospiz

Familien, deren Kind von einer lebenslimitierenden Krankheitsprognose betroffen ist, stehen spezialisierte ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen zur Seite. Die Unterstützung kann bereits ab der Diagnosestellung in Anspruch genommen werden und reicht über lange Krankheitsphasen bis in die Zeit des Abschiednehmens. Die Angebote dienen auch der kontinuierlichen oder kurzzeitigen Entlastung in der Pflege des erkrankten Kindes. Ab dem Zeitpunkt der Diagnose einer lebenslimitierenden Erkrankung kann ein ambulanter Hospizdienst bei der Bewältigung der psychischen Belastung und Betreuung unterstützen. Stationäre Hospize geben der Zeit des Abschieds einen würdigen Rahmen.

https://wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de/de/angebote/kinder_jugendliche

Kinderschutzhotline Tel. 030 610066

Die Hotline Kinderschutz ist ein niedrigschwelliges, telefonisches „Rund-um-die-Uhr“ Beratungs- und Unterstützungsangebot und eine erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich Sorgen um das Wohl von Kindern und Jugendlichen machen.

Kinderversorgungsnetz Berlin

Die Onlineplattform www.kinderversorgungsnetz-berlin.de gibt einen Überblick über das Berliner Hilfe- und Versorgungssystem und ermöglicht einen fachlichen Austausch im Forum.