28 – Landespflegegeldgesetz
Informationsblatt Nr. 28
Hochgradig sehbehinderte, blinde und gehörlose Menschen haben im Land Berlin zum Ausgleich ihrer behindertenbedingten Mehraufwendungen einen Anspruch auf Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG). Diese Leistungen sind unabhängig von der Höhe des sonstigen Einkommens und Vermögens.
Bei finanzieller Bedürftigkeit kann das Landespflegegeld für blinde Menschen im Rahmen der Sozialhilfe (§ 72 SGB XII – Blindenhilfe) aufgestockt werden.
Anspruchsvoraussetzungen
Nach § 1 dieses Gesetzes gelten Personen als hochgradig sehbehindert, wenn die Sehfähigkeit, bei beidäugiger Prüfung, maximal 5% beträgt oder bei denen „…andere hinsichtlich des Schweregrades gleich zu Störungen der Sehfunktion vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Einschränkung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 vom Hundert bedingt und noch nicht Blindheit vorliegt“.
Blind trifft zu, wenn das Augenlicht vollständig fehlt, die Sehfähigkeit maximal 2% beträgt oder „andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleich zu achten sind“.
Gehörlose sind Personen „mit angeborener oder bis zum siebenten Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Personen, die erst später die Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erworben haben, gelten nur dann als Gehörlose, wenn der Grad der Behinderung wegen schwerer Sprachstörungen mehr als 90 vom Hundert beträgt.
Als taubblind gelten Menschen, die wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 haben. In diesem Fall ist ihm das Merkzeichen TBL im Schwerbehindertenausweis zuzuerkennen.
Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz beträgt ab 01.07.2026:
Hochgradig Sehbehinderte oder Gehörlose: monatlich 190, 38 €
Hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose: monatlich 380,76 €
Blinde: monatlich 761,54 €
Taubblinde: monatlich 1.189,00 €
Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig und werden anteilig auf das Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz angerechnet. Es kann dadurch zu einer Kürzung des Landespflegegeldes kommen. Bei Pflegegrad 2 werden 159, 62 €, bei Pflegegrad 3 bis 5 jeweils 197,67 € angerechnet. Dem Berechtigten bleiben aber immer 50% des jeweils gewährten Betrages der Landespflegegeldes.
In Fällen der Besitzstandswahrung (früher: Hilflosenpflegegeld) wird das Pflegegeld nach SGB XI in voller Höhe angerechnet. Im Rahmen einer vollstationären Versorgung in einem Pflegeheim wird das Landespflegegeld nur zur Hälfte ausgezahlt.
In Einrichtungen werden folgende Leistungen gewährt:
- bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit 95,19 €
- bei hochgradiger Sehbehinderung und gleichzeitiger Gehörlosigkeit 190,38 €
- bei Blindheit 380,77 €
- bei Taubblindheit 594,50 €
Der Antrag muss bei der Landespflegegeldstelle des für den Wohnort zuständigen Sozialamtes gestellt werden. Es ist immer ein augenärztliches Attest für die Antragstellung notwendig.
Weitere Informationen sind darüber hinaus erhältlich bei:
Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V. (ABSV)
Auerbachstr. 7, 14193 Berlin, Telefon: 030 – 895880, Fax: 030 – 8958899
E-Mail: info@absv.de, Internet: www.absv.de
Der ABSV bietet unter anderem:
- Hilfsmittelausstellung mit Beratung und Verkauf
- Gruppenangebote und Stadtteilgruppen
- Wohnungen für Blinde und Sehbehinderte
- soziale und psychologische Beratung
Beratungsstelle für Menschen mit Sehbehinderung
Turmstraße 21, Haus M, 10559 Berlin, Telefon: 030 – 901845246 oder 01736254838 Fax: 030 – 901845252
E-Mail: bfs@ba-mitte.berlin.de, Internet: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/zentren/artikel.142059.php
Hörbehinderten Beratungs- und Informations-Zentrum Berlin (HörBiz)
Sophie-Charlotten-Str. 23 a, 14059 Berlin, Telefon: 030 – 32602375, Fax: 030 – 32602376
E-Mail: beratung@berliner-hoerbiz.de, Internet: www.berliner-hoerbiz.de
Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen in Berlin e.V. (GFGB e.V.)
Friedrichstraße 12, 10969 Berlin, Telefon: Telefon: 069 – 900160333, Fax: 030 – 74 77 66 99
E-Mail: sozialberatung@gfgb.de, Internet: www.gfgb.de