28 – Landespflegegeldgesetz

Informationsblatt Nr. 28

Hochgradig Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose haben im Land Berlin zum Ausgleich ihrer behindertenbedingten Mehraufwendungen einen Anspruch auf Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG). Diese Leistungen sind unabhängig von der Höhe des sonstigen Einkommens und Vermögens.

Bei finanzieller Bedürftigkeit kann das Landespflegegeld im Rahmen der Sozialhilfe (Blindengeld) aufgestockt werden.

Anspruchsvoraussetzungen

Nach § 1 dieses Gesetzes gelten Personen als hochgradig sehbehindert, wenn „deren Sehschärfe auf keinem Auge mehr als ein Zwanzigstel beträgt oder bei denen andere hinsichtlich des Schweregrades gleich zu achtende Störungen der Sehfunktion vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Einschränkung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100% bedingt und noch nicht Blindheit vorliegt“.

Blind trifft zu, wenn „deren Sehschärfe auf keinem Auge mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder bei denen andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleich zu achten sind“.

Gehörlose sind Personen „mit angeborener oder bis zum siebenten Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Personen, die erst später die Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erworben haben, gelten nur dann als Gehörlose, wenn der Grad der Behinderung wegen schwerer Sprachstörungen mehr als 90 % beträgt.

Als taubblind gilt, wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.  In diesem Fall ist ihm das Merkzeichen TBL im Schwerbehindertenausweis zuzuerkennen.

Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz beträgt ab 01.07.2023:

Hochgradig Sehbehinderte oder Gehörlose:                        monatlich         168,35 €

Hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose:                         monatlich         336,70 €

Blinde:                                                                                 monatlich         673,42 €

Taubblinde:                                                                         monatlich      1.189,00 €

Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig und werden anteilig auf das Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz angerechnet. Es kann dadurch zu einer Kürzung des Landespflegegeldes kommen. Bei Pflegegrad 2 werden 145,36 €, bei Pflegegrad 3 bis 5 jeweils 179,85 € angerechnet. Dem Berechtigten bleiben aber immer 50% des jeweils gewährten Betrages.

In Fällen der Besitzstandswahrung (früher: Hilflosenpflegegeld) wird das Pflegegeld nach SGB XI in voller Höhe angerechnet. Im Rahmen einer vollstationären Versorgung in einem Pflegeheim wird das Landespflegegeld nur zur Hälfte ausgezahlt.

In Einrichtungen werden folgende Leistungen gewährt:

  • bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit 84,14 €
  • bei hochgradiger Sehbehinderung und gleichzeitiger Gehörlosigkeit 168,35 €
  • bei Blindheit 336,71 €
  • bei Taubblindheit 594,50 €

Zuständig für die Antragstellung ist das jeweilige Bezirksamt. Weitere Informationen sind darüber hinaus erhältlich bei:

Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V. (ABSV)

Auerbachstr. 7, 14193 Berlin, Telefon: 030 – 895880, Fax: 030 – 8958899

E-Mail:          info@absv.de, Internet:        www.absv.de

Der ABSV bietet unter anderem:

  • Hilfsmittelausstellung mit Beratung und Verkauf
  • Training lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Gruppenangebote
  • Wohnungen für Blinde und Sehbehinderte
  • Stadtteilgruppen

Hörbehinderten Beratungs- und Informationszentrum (HörBiz)

Sophie-Charlotten-Str. 23 a, 14059 Berlin, Telefon: 030 – 32602375, Fax: 030 – 32602376, E-Mail: beratung@berliner-hoerbiz.de,

Beratungsstelle für Sehbehinderte

Turmstraße 21, Haus M, 10559 Berlin, bfs@ba-mitte.berlin.de, Telefon: 030 – 901845246, Fax: 030 – 901845252

Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen in Berlin e.V. (GFGB)

Friedrichstraße 12, 10969 Berlin, Telefon: 030 – 2517051/52, Fax: 030 – 74 77 66 99

E-Mail: gfgb@gmx.net, www.gfgb.de

Sophie-Charlotten-Str. 23 a

14059 Berlin

Telefon: 030 – 32602375

Fax:       030 – 32602376

E-Mail: charlottenburg@hoerbiz-berlin.de

Beratungsstelle für Sehbehinderte

Turmstraße 21, Haus M

10559 Berlin

bfs@ba-mitte.berlin.de

Telefon:         030 – 901845246

Fax:                030 – 901845252

Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen in Berlin e.V. (GFGB)

Friedrichstraße 12, 10969 Berlin

Telefon:  030 – 2517051/52

Fax:        030 – 74 77 66 99

E-Mail: gfgb@gmx.net

www.gfgb.de

Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V. (ABSV)
Auerbachstr. 7
14193 Berlin

Telefon: 030 - 895880
Fax: 030 - 8958899

E-Mail: info@absv.de
Internet: www.absv.de

Der ABSV bietet unter anderem:
  • Hilfsmittelausstellung mit Beratung und Verkauf
  • Training lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Gruppenangebote
  • Wohnungen für Blinde und Sehbehinderte
  • Stadtteilgruppen


Hörbehinderten Beratungs- und Informationszentrum (HörBiz)
Sophie-Charlotten-Str. 23 a
14059 Berlin

Telefon: 030 – 32602375
Fax: 030 – 32602376

E-Mail: charlottenburg@hoerbiz-berlin.de

Beratungsstelle für Sehbehinderte
Turmstraße 21, Haus M
10559 Berlin

Telefon: 030 – 901845246
Fax: 030 – 901845252

E-Mail: bfs@ba-mitte.berlin.de

Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen in Berlin e.V. (GFGB)
Friedrichstraße 12
10969 Berlin

Telefon: 030 - 2517051/52
Fax: 030 - 74 77 66 99

E-Mail: gfgb@gmx.net
Internet: www.gfgb.de