40 – Reisen – Auszeit und Erholung

Informationsblatt Nr. 40

Reisen macht Spaß und steigert die Lebensfreude, oft weit über die Urlaubszeit hinaus. Mobilitätseingeschränkte Menschen, von der Diagnose Demenz Betroffene oder Eltern mit pflegebedürftigen Kindern unterscheiden sich in ihren grundsätzlichen Reisewünschen nicht von anderen Reisenden. Dennoch verzichten hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige häufig auf Reisen. Es gibt jedoch eine große Anzahl an speziellen Angeboten mit individueller Unterstützung. Wichtig sind hier verlässliche Informationen zu den Details touristischer Angebote als wesentliche Grundlage für die Reiseentscheidung.

Trotz Pflegebedürftigkeit sollte das Reisen nicht aufgegeben werden!

Details der ReiseWas gibt es zu beachten?
Information und PlanungInland oder Ausland, Meer oder Berge? Individual -, Pauschal- oder Gruppenreise, per Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff? Jedes Detail muss vorher geklärt werden. Neben eigenen Planungen und Recherchen helfen Vorabgespräche mit Touristeninformationen am Urlaubsort und eine Reiseberatung durch Fachleute für barrierefreies Reisen
Anreise und AbreiseWie lange dauert die An- und Abreise, welche Hilfe wird unterwegs benötigt? Es kann der kostenlose Bahn- Mobilitätsservice genutzt werden. Einige Reiseveranstalter bieten einen Haus- zu Haus Service an. Fluggesellschaften und Flughäfen bieten für mobil eingeschränkte Reisende einen guten Service. Barrierefreie Schiffsreisen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.
Barrierefreie UnterkunftSind im Hotel neben Rezeption und Restaurant auch Gästezimmer, Toiletten und Bäder schwellenlos erreichbar? Sind Wegweiser für Sehbehinderte vorhanden und vibrierende Wecker für Hörgeschädigte? Ist das Personal vor Ort geschult im täglichen Umgang mit individuellem Hilfebedarf?
Pflege und Betreuung, Hilfsmittel und gesundheitliche VersorgungWelche pflegerische Versorgung wird im Urlaub benötigt? Reicht die Versorgung durch einen Pflegedienst, muss jemand stundenweise betreut werden oder wirdrund um die Uhr eine Assistenz benötigt? Muss auf eine bestimmte Ernährung geachtet werden? Welche Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Pflegebett werden gebraucht, welche Medikamente eingenommen, muss vor Ort medizinisch versorgt werden?
Freizeit und UnterhaltungBei der Planung der Freizeitaktivitäten am Urlaubsort beraten Reiseveranstalter, barrierefreie Hotels und Touristeninformationen vorab: Welche Ausflugsziele sind mit welcher Unterstützung erreichbar?. Anbieter an der Nord- oder Ostsee z. B. ermöglichen Strandspaziergänge mit Strandmobilen für Rollstuhlfahrer und stellen Schwimmrollstühle zur Verfügung.

Auszeiten für pflegende Angehörige

sollen zum Kraft tanken und als Entlastung ein wichtiger geplanter Bestandteil jeder Pflegesituation und bei gemeinsamen Urlauben sein. Selbsthilfegruppen, Familienentlastende Dienste und Vereine bieten Reisen mit gleichzeitiger Betreuung von Pflegebedürftigen an. Bei individuellen Reisen müssen Freizeiten für die Pflegeperson zeitlich und inhaltlich geplant und ggf. eine Vertretung organisiert werden.

Barrierefreiheit

Als barrierefrei oder behindertengerecht wird der leichte Zugang verstanden. Dieser ist gegeben, wenn es keine hinderlichen Barrieren für Gehbehinderte oder Rollstuhlfahrer, Gehörlose oder Menschen mit Sehbehinderung oder blinde Menschen gibt. Die Angabe „barrierefrei“ in Reiseangeboten bedeutet in der Realität häufig jedoch nur „rollstuhlgerecht“ –“ und ist deshalb genau zu hinterfragen.

Qualitätsmerkmale

„Reisen für Alle“ ist ein neues Informations- und Bewertungssystem von Hotels und Ausflugszielen in Deutschland. Es ermöglicht jedem Nutzer, die Eignung des Angebotes für seine Ansprüche zu beurteilen. Anhand verlässlicher Detailinformationen können geeignete Angebote ausgewählt werden. Piktogramme veranschaulichen zusätzlich die angesprochenen Personengruppen. https://www.reisen-fuer-alle.de/

Kosten und Finanzierung

Reisen sind grundsätzlich privat zu finanzieren. Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  1. Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung)
  2. Reisekosten zum Urlaubsort und wieder nach Hause sowie
  3. Pflege und Betreuungskosten.
  4. Zusätzliche Ausgaben für Ausflüge, Eintrittspreise, Souvenirs usw.

Bei Vorhandensein eines Pflegegrades können pflege – und betreuungsbedingte Ausgaben durch Leistungen der Pflegeversicherung wie Verhinderungspflege und zusätzliche Betreuungsleistungen übernommen werden. Wird am Urlaubsort eine Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtung genutzt, übernimmt die Pflegekasse diese Kosten in Höhe der zur Verfügung stehenden Leistungen entsprechend des Pflegegrades.

Zur Information und Buchung können Reiseanbieter für Betreutes Reisen und Rollstuhlurlaub genutzt werden. Im Internet findet man Reiseportale und Anbieter mit Hilfe von Stichworten wie: „barrierefreies Reisen“, „Pflege und Urlaub“ sowie „Pflegehotels“.