10 – Geriatrische Tagesklinik

Informationsblatt Nr. 10

Im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung oder anstelle eines Krankenhausaufenthaltes (für zu Hause wohnende behandlungsbedürftige Personen), kann die Therapie in einer geriatrischen Tagesklinik in Anspruch genommen werden.

Die Tagesklinik ist auch dann sinnvoll, wenn eine Entlassung in die häusliche Umgebung schon möglich, aber eine weitere intensive Therapie zur Fortsetzung vorangegangener Rehabilitationsmaßnahmen oder Festigung erzielter Erfolge notwendig ist.

Geriatrie Schwerpunkte

  • Geriatrische Syndrome (Gedächtnisstörungen, Mobilitätseinschränkungen, Stürze, Inkontinenz, Mangelernährung)
  • Erkrankungen des Nervensystems (Morbus Parkinson, Schlaganfall)
  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (koronare Herzkrankheit, periphere Durchblutungsstörung)
  • Erkrankungen des Skelettsystems (Arthrose, Osteoporose, Nachbehandlung bei Knochenbrüchen)
  • Behandlung nach Amputationen und Prothesenversorgung

Antragstellung

Die Antragsstellung erfolgt durch das Krankenhaus bei stationärer Behandlung und/oder durch die behandlungsbedürftige Person und die Arztpraxis, mit anschließender Genehmigung der Krankenkasse.

Die möglichen Aufnahmetermine sind mit der geriatrischen Tagesklinik abstimmbar. Die Genehmigung ist bis zu 2-mal jährlich möglich. Die Therapiedauer in der Tagesklinik umfasst 10 bis 28 Tage pro Aufenthalt.

Behandlungsbedürftige Personen zahlen die gesetzliche Zuzahlung nach dem Sozialgesetzbuch V.

Voraussetzung für eine Aufnahme in der Tagesklinik sind die Transportfähigkeit und eine ausreichende Versorgung morgens, abends, nachts und am Wochenende. Die behandlungsbedürftige Person muss körperlich und psychisch in der Lage sein, einen mehrstündigen Aufenthalt, mit vielen Therapieeinheiten, zu absolvieren.

Ein Fahrdienst der geriatrischen Tagesklinik übernimmt den Hol- und Bringeservice für gesetzlich Versicherte (Tür zu Tür).

Therapieangebote

  • Medizinische Diagnostik (zum Beispiel bei Verdacht auf Demenz, Bluthochdruck)
  • Medizinische Versorgung (Wundversorgung, Insulingabe, Medikamentengabe)
  • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
  • Aktivierende Pflege
  • Neuropsychologische Therapie
  • Beratung und Schulung für die behandlungsbedürftige Person und Angehörige
  • Psychologische Betreuung
  • Ernährungsberatung, Hilfsmittelberatung

Eine Aufnahme in eine Tagesklinik ist sinnvoll, wenn mehrere der aufgeführten Therapien notwendig sind.

Die Ziele werden individuell und je nach Behandlungsbedarf vereinbart.

Mögliche Ziele

  •  Wiederherstellung und/oder Verbesserung der Selbstständigkeit und der Selbstversorgungsfähigkeit (Training der Aktivitäten des täglichen Lebens)
  • Verbesserung Gehfähigkeit, Gangsicherheit und Kraftaufbau
  • Vermeidung von Folgeschäden
  • Verringerung oder Verhinderung von dauernder Pflegebedürftigkeit
  • Vermeidung oder Verkürzung vollstationärer Behandlung
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Die Inanspruchnahme von Leistungen der geriatrischen Tagesklinik nach Sozialgesetzbuch V haben keine Auswirkungen auf Pflegeversicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI. Diese Leistungen können unabhängig voneinander bezogen werden