10 – Geriatrische Tagesklinik
Informationsblatt Nr. 10
Im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung oder anstelle eines Krankenhausaufenthaltes können Patienten in einer geriatrischen Tagesklinik behandelt werden.
Die Tagesklinik ist ein wichtiges Bindeglied zwischen dem ambulanten und stationären Bereich der Gesundheitsversorgung älterer Menschen. Sie ist dann sinnvoll, wenn eine Entlassung in die häusliche Umgebung schon möglich, aber eine weitere intensive Therapie zur Fortsetzung vorangegangener Rehabilitationsmaßnahmen oder Festigung erzielter Erfolge notwendig ist.
Voraussetzung für eine Aufnahme in der Tagesklinik sind die Transportfähigkeit und ausreichende Versorgung abends, nachts und am Wochenende.
Zum Angebot der geriatrischen Tagesklinken gehören
- Medizinische Diagnostik
- Pflege
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
- Neuropsychologische Therapie
- Psychologische Betreuung
- Sozialdienst
- Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen.
Eine Aufnahme in eine Tagesklinik ist sinnvoll, wenn mehrere der aufgeführten Therapien notwendig sind. Sie erfolgt direkt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder nach Befürwortung durch den behandelnden Hausarzt.
Behandlungsschwerpunkte sind
- Arteriosklerotische Erkrankungen und ihre Folgen, z. B. Schlaganfall, koronare Herzkrankheit, periphere Durchblutungsstörung, Prothesenversorgung nach Amputation
- Knochen- und Gelenkerkrankungen und ihre Folgen (z. B. Arthrose, Osteoporose, Frakturen, Endoprothetik)
- Allgemein-internistische und neurologische Erkrankungen wie z. B. Diabetes mellitus, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson und Tumore.
Zu den Zielen der Tagesklinik gehören
- Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Selbstständigkeit und der Selbstversorgungsfähigkeit
- Vermeidung von Folgeschäden ï‚· Verringerung oder Verhinderung von dauernder Pflegebedürftigkeit
- Vermeidung oder Verkürzung vollstationärer Behandlung
- Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Kosten der Tagesklinikbehandlung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Pflegeversicherungsleistungen, wie etwa das Pflegegeld oder die Pflegesachleistung (Pflege durch Pflegedienste), werden davon nicht berührt und können gleichzeitig in Anspruch genommen werden.