21 – Berliner Sonderfahrdienst

Informationsblatt Nr. 21

Für Menschen mit Behinderungen, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen oder deren Wohnort/Ziel nicht barrierefrei ist, gibt es in Berlin den SonderFahrDienst (SFD). Der Sonderfahrdienst heißt WirMobil. Der Fahrdienst steht ausschließlich für Freizeitfahrten zur Verfügung. Eine Begleitperson kann kostenfrei mitfahren.

Wer kann den Sonderfahrdienst nutzen?

  • Personen mit Merkzeichen „T“ (T = Teilnahmeberechtigung zum Sonderfahrdienst). Dieses Merkzeichen wird an Personen vergeben, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen „aG“) sind, einen mobilitätsbedingten Grad der Behinderung von mindestens 80 GdB und eine nachgewiesene Fähigkeitsstörung beim Treppensteigen haben.
  • Personen, bei denen eine Krankenkasse oder ein anderer Leistungsträger aufgrund einer ärztlichen Verordnung die Kosten für einen Rollstuhl oder für einen Rollator übernommen hat, erhalten zunächst eine befristete Berechtigung für die Dauer des Antragsverfahrens auf Zuerkennung des Merkzeichens „T“.
  • Der Antragstellende muss seinen Wohnsitz im Land Berlin haben.

Wie kann man den Sonderfahrdienst nutzen?

Für die Nutzung des Sonderfahrdienstes ist eine personenbezogene Berechtigtennummer notwendig. Die Berechtigtennummer ist zu beantragen bei:

Landesamt für Gesundheit und Soziales, – III C 2 -, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin

Wie melde ich Fahrten bei WirMobil unter Angabe der Berechtigtennummer an?

Das WirMobil kann täglich in der Zeit von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr nachts genutzt werden.

Alle zur Auftragsvermittlung wichtigen Angaben (Treppenlift, Tragehilfe, Elektrorollstuhl etc.) werden bei der ersten Bestellung erfasst und für alle weiteren Buchungen gespeichert.

Was kostet der Sonderfahrdienst?

Grundsätzlich muss eine Eigenbeteiligung entrichtet werden. Ausgenommen sind Menschen die in einem Heim wohnen und den Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten.

Eine ermäßigte Eigenbeteiligung entrichten: Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung (SGB XII) und Leistungen nach SGB II.

Die Eigenbeteiligung pro Fahrt beträgt:

bei 1 bis 8 Fahrten im Monat 2,05 Euro oder ermäßigt 1,53 Euro.

bei 9 bis 16 Fahrten im Monat 5,00 Euro oder ermäßigt 3,50 Euro

ab 17 Fahrten im Monat 10,00 Euro oder ermäßigt 7,00 Euro

Für mehr als eine Begleitperson wird eine Kostenbeteiligung von 2,00 Euro pro Fahrt erhoben. Beförderungen über die Landesgrenze hinaus (bis zu 5 km) kosten zusätzlich pauschal 3,00 Euro. Für Stornierungen von bereits vereinbarten Fahrten am Fahrtag wird eine Aufwandsentschädigung von 2,05 Euro erhoben.

Was ist ein Taxikonto?

Wer mit einer Sonderfahrdienstberechtigung in der Lage ist, ein „normales“ Taxi zu nutzen, kann das Taxikonto in Anspruch nehmen. Die Taxirechnungen sind dabei im Taxi in Vorkasse zu begleichen. Auf der ausgestellten Quittung muss der Rechnungsbetrag in Zahl und Wort eindeutig lesbar sein. Auch der Fahrtag und das Taxiunternehmen müssen zweifelsfrei lesbar sein. Die Taxiquittungen werden pro Monat gesammelt zur Erstattung an die Abrechnungsstelle im Versorgungsamt (IIIC) geschickt. Beim ersten Mal ist neben der Kundennummer die aktuelle Kontoverbindung und gegebenenfalls ein Nachweis über die Berechtigung für die ermäßigte Eigenbeteiligung oder Befreiung von der Eigenbeteiligung anzugeben; später reicht die Kundennummer.

Maximal können Rechnungen in Höhe von monatlich 125,00 Euro eingereicht werden. Die Eigenbeteiligung beträgt dabei pauschal monatlich 40,00 Euro, ermäßigt 20,00 Euro. Wer von der Eigenbeteiligung befreit ist, erhält maximal 125,00 Euro erstattet.

Für weitere Fragen und Informationen hat das Versorgungsamt ein Kundentelefon zum SonderFahrDienst geschaltet:

Tel.:                            (030) 90 229 – 64 33 oder (030) 115

E-Mail:                      sonderfahrdienst@lageso.berlin.de

Sprechzeiten:         Mo/Di 09 – 15 Uhr, Do 09 – 18 Uhr, Fr 09 – 13 Uhr

Wer kann den Härtefond in Anspruch nehmen?

Wer wegen seiner besonderen wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Eigenbeteiligung zu entrichten, kann einen Zuschuss beim Landesbeauftragten für Behinderte beantragen.

Ansprechpartner: Herr Steffen Petzerling, Tel.: 030 90 28 16 57, Fax: 030 90 28 21 66, E-Mail: steffen.petzerling@senias.berlin.de, Postanschrift: Geschäftsstelle des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin

ermäßigt
1. – 8. Fahrt im Monat2,05 €1,53 €
9. – 16. Fahrt im Monat5,00 €3,50 €
ab 17. Fahrt im Monat 10,00 €7,00 €

Für mehr als einen Begleiter wird eine Kostenbeteiligung von 2,00 € pro Fahrt erhoben. Beförderungen über die Landesgrenze hinaus (bis zu 5 km) kosten zusätzlich pauschal 3,00 €. Für Stornierungen von bereits vereinbarten Fahrten am Fahrtag wird eine Aufwandsentschädigung von 2,05 € erhoben.

Was ist ein Taxikonto?

Wer als Sonderfahrdienstberechtigter in der Lage ist, ein „normales“ Taxi zu benutzen, kann das Taxikonto in Anspruch nehmen. Die Taxirechnungen sind dabei im Taxi zu begleichen (Vorkasse). Lassen Sie sich darüber eine Quittung ausstellen und achten Sie darauf, dass auf der Quittung der Rechnungsbetrag in Zahl und Wort eindeutig lesbar ist. Auch der Fahrtag und das Taxiunternehmen müssen zweifelsfrei lesbar sein. Die Taxiquittungen senden Sie pro Monat gesammelt zur Erstattung an die Abrechnungsstelle (SoFa – III C 2) im Versorgungsamt. Beim ersten Mal ist neben der Kundennummer die aktuelle Kontoverbindung und ggf. ein Nachweis über die Berechtigung für die ermäßigte Eigenbeteiligung oder Befreiung von der Eigenbeteiligung anzugeben; später reicht die Kundennummer.

Maximal können Rechnungen in Höhe von monatlich 125,00 € eingereicht werden. Die Eigenbeteiligung beträgt dabei pauschal monatlich 40,00 €, ermäßigt 20,00 €. Nutzer/-innen, die von der Eigenbeteiligung befreit sind (Heimbewohner, die einen Barbetrag, das sog. Taschengeld, vom Sozialhilfeträger erhalten) erhalten maximal 125,00 € erstattet.

Für weitere Fragen und Informationen hat das Versorgungsamt ein Kundentelefon zum SonderFahrDienst geschaltet:

Tel.:                       (030) 90 229 – 64 33 oder (030) 115

E-Mail:                   sonderfahrdienst@lageso.berlin.de

Sprechzeiten:        Mo/Di 09 – 15 Uhr, Do 09 – 18 Uhr, Fr. 09 – 13 Uhr

Wer kann den Härtefond in Anspruch nehmen?

Wer wegen seiner besonderen wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Eigenbeteiligung zu entrichten, kann einen Zuschuss beim Landesbeauftragten für Behinderte beantragen.

Ansprechpartner: Herr Steffen Petzerling, Tel.: 90 28 16 57, Fax: 90 28 21 66, E-Mail: steffen.petzerling@senIAS.berlin.de, Postanschrift: Geschäftsstelle des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin.