21 – Berliner Sonderfahrdienst

Informationsblatt Nr. 21

Für Menschen mit Behinderungen, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen oder deren Wohnort/Ziel nicht barrierefrei ist, gibt es in Berlin den SonderFahrDienst (SFD). Der Sonderfahrdienst heißt WirMobil. Der Fahrdienst steht ausschließlich für Freizeitfahrten zur Verfügung. Eine Begleitperson kann kostenfrei mitfahren.

Wer kann den Sonderfahrdienst nutzen?

  1. Personen mit Merkzeichen T (T = Teilnahmeberechtigung zum Sonderfahrdienst). Dieses Merkzeichen wird an Personen vergeben, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen „aG“) sind, einen mobilitätsbedingten Grad der Behinderung von mindestens 80 und eine nachgewiesene Fähigkeitsstörung beim Treppensteigen haben.
  2. Personen, bei denen eine Krankenkasse oder ein anderer Leistungsträger aufgrund einer ärztlichen Verordnung die Kosten für einen Rollstuhl oder für einen Rollator übernommen hat, erhalten zunächst eine befristete Berechtigung für die Dauer des Antragsverfahrens auf Zuerkennung des Merkzeichens T.
  3. Der Antragstellende muss seinen Wohnsitz im Land Berlin haben.

Wie kann man den Sonderfahrdienst nutzen?

Für die Nutzung des Sonderfahrdienstes ist eine personenbezogene Berechtigtennummer notwendig. Die Berechtigtennummer ist zu beantragen bei:

Landesamt für Gesundheit und Soziales, – III C 2 -, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin

Wie melde ich Fahrten bei WirMobil unter Angabe der Berechtigtennummer an?

  • Telefonisch täglich von 07.00 – 17.00 Uhr unter 030 220 27136
  • Per FAX: täglich 05.00 – 01.00 Uhr, 030 220 27146

Das WirMobil kann täglich in der Zeit von 05.00 Uhr bis 01.00 Uhr nachts genutzt werden.

Alle zur Auftragsvermittlung wichtigen Angaben wie Treppenlift, Tragehilfe, Elektrorollstuhl usw. werden bei der ersten Bestellung erfasst und für alle weiteren Buchungen gespeichert.

  • Notfallnummer: 05.00 – 01.00 Uhr, 030 220 27137 (z.B. Rollstuhl unterwegs defekt) 

Was kostet der Sonderfahrdienst?

Grundsätzlich muss eine Eigenbeteiligung entrichtet werden. Ausgenommen sind Menschen die in einem Heim wohnen und den Barbetrag zur persönlichen Verfügung vom Sozialhilfeträger erhalten. Eine ermäßigte Eigenbeteiligung entrichten zum Beispiel Empfänger von Sozialhilfe, von Grundsicherung und Leistungen nach Sozialgesetzbuch 2.

Die Eigenbeteiligung pro Fahrt beträgt:

  • bei 1 bis 8 Fahrten im Monat 2,05 Euro oder ermäßigt 1,53 Euro.
  • bei 9 bis 16 Fahrten im Monat 5,00 Euro oder ermäßigt 3,50 Euro
  • ab 17 Fahrten im Monat 10,00 Euro oder ermäßigt 7,00 Euro

Für mehr als eine Begleitperson wird eine Kostenbeteiligung von 2,00 Euro pro Fahrt erhoben. Beförderungen bis zu 5 km über die Landesgrenze hinaus kosten zusätzlich 3,00 Euro. Für Stornierungen von bereits vereinbarten Fahrten am Fahrtag wird eine Aufwandsentschädigung von 2,05 Euro erhoben.

Mit dem Taxi fahren

Wer mit einer Sonderfahrdienstberechtigung ein Taxi bzw. Inklusionstaxi nutzen möchte, kann sich die Kosten erstatten lassen. Es fällt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 40,00 Euro und ermäßigt in Höhe von 20,00 Euro an. Die Fahrtkosten werden im Taxi bezahlt (Vorkasse) und für die Abrechnung ist eine Quittung über die bezahlten Fahrtkosten nötig. Auf der ausgestellten Quittung muss folgendes enthalten sein: Name und Anschrift des Unternehmens mit Genehmigungsnummer, Fahrtstrecke, Beförderungsentgelt/Steuersatz, Datum der Fahrt und Unterschrift des Fahrers. Die Taxiquittungen werden pro Monat gesammelt und zur Erstattung an die Abrechnungsstelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales – III C, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin geschickt.

Für weitere Fragen und Informationen hat das Versorgungsamt ein Kundentelefon zum SonderFahrDienst geschaltet:

Tel.:                       030 90 28 33 77 – 64 33 oder 030 115

E-Mail:                   sonderfahrdienst@lageso.berlin.de

Sprechzeiten:        montags und freitags 7 bis 18 Uhr

Wer kann den Härtefond in Anspruch nehmen?

Berechtigte, die wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind die Eigenbeteiligung zu entrichten, können beim Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen (Härtefonds Sonderfahrdienst) einen Zuschuss beantragen. Für Fahrten im Rahmen der Ausübung eines Ehrenamtes kann ein Antrag auf Erstattung der Eigenbeteiligung gestellt werden. Zunächst muss die vom Versorgungsamt in Rechnung gestellte Eigenbeteiligung vollständig bezahlt werden, bevor die Härtefonds-Kommission des Landesbeirats eine Erstattung bewilligen kann.

Ansprechpartner: Herr Michael Nieke, Tel.: 030 90 28 16 57, Fax: (030) 90 28 31 28, E-Mail: lfb-beirat@senasgiva.berlin.de, Postanschrift: Geschäftsstelle des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, Oranienstraße 106, 10969 Berlin.