16 – Wohnungsanpassung

Informationsblatt Nr. 16

Zu den Maßnahmen der Wohnungsanpassung gehören neben den Hilfsmitteln bauliche Maßnahmen wie z.B. die Türschwellenentfernung, der pflege-/ behinderungsgerechte Umbau von Bad und Küche oder die Balkonanpassung. Schon kleine Veränderungen können das Leben in der eigenen Wohnung erleichtern, Unfallgefahren beheben oder die Wohnung an veränderte Möglichkeiten und Fähigkeiten anpassen.

Der Rundgang durch die Wohnung

Ein großer Bedarf an Wohnungsanpassungen besteht insbesondere im Sanitärbereich. Wenn Sie beispielhaft Ihr Badezimmer betrachten:

  • Sind im Bereich der Badewanne oder Dusche Haltegriffe angebracht?
  • Können Sie mühelos in Ihre Badewanne einsteigen?
  • Sollte die Badewanne durch eine Dusche ersetzt werden?
  • Hat die Toilette eine bequeme Sitzhöhe?
  • Müssen Sie zum Badezimmer, vielleicht auch zu anderen Räumen, Schwellen überwinden?
  • Ist die Tür zum Badezimmer breit genug?

So eingehend wie den Badbereich sollten Sie jeden Raum Ihrer Wohnung betrachten, um zu beurteilen, ob Ihre Wohnung für Ihre Bedürfnisse zweckmäßig ist.

Bei der Wohnungsanpassung gibt es nicht die eine Lösung für Alle, es ist sinnvoll, die Wohnung zu begehen. So kann beraten werden, welche Maßnahmen für Sie sinnvoll und notwendig sind. Gerne unterstützen Sie die Mitarbeitenden der Berliner Pflegestützpunkte dabei.

Finanzierung

Bauliche Maßnahmen oder Umzugskosten können von der Pflegekasse bezuschusst werden, „wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird“ (§ 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI).

Voraussetzung für die Bezuschussung ist die Zuordnung eines Pflegegrades. Der Zuschuss wird einkommensunabhängig gewährt. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 4180 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen in einer gemeinsamen Wohnung, hat jeder Einzelne einen Anspruch auf bis zu 4180 Euro. Pro Wohnung ist jedoch der Gesamtbetrag auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf ihre jeweiligen Versicherungsträger aufgeteilt.

Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der zuständigen Pflegekasse oder der Krankenkasse übernommen, wobei Sie sich im Vorfeld über die Beantragungs- voraussetzungen und -wege informieren sollten, da es insbesondere bei den für die Pflegehilfsmittel zuständigen Pflegekassen unterschiedliche Verfahrensweisen gibt.

Genehmigungsverfahren

Wenn Sie Zuschüsse für die Wohnungsanpassung beantragen möchten, gilt für alle Kostenträger, dass die Maßnahme im Vorfeld beantragt und bewilligt sein muss.

Bei den Maßnahmen, die einen Eingriff in die bauliche Substanz des Gebäudes darstellen, ist vor Baubeginn die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Wichtig ist, dass der Vermieter Sie von der Rückbauverpflichtung entbindet. Dieser Zusatz ist notwendig, damit Sie nach Ihrem Auszug beispielsweise die alte Badewanne nicht wieder einbauen müssen.

Weitere Kostenträger

Neben der Pflegekasse können unter bestimmten Umständen Wohnungsan- passungsmaßnahmen auch von anderen Kostenträgern ganz oder teilweise finanziert werden, z.B. durch Sozialamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales, Träger der beruflichen Rehabilitation, Stiftungen, Vermieter.

Förderung von Umbaumaßnahmen durch Förderprogramme

Die KfW bietet Kredite zur Förderung altersgerechten Umbaus an. Auf der Internetseite www.kfw.de können Sie sich dazu informieren.