9 – Tagespflege/Nachtpflege

Informationsblatt Nr. 9

Pflegebedürftige Menschen haben die Möglichkeit einen Teil des Tages außerhalb der Häuslichkeit betreut zu werden. In diesem Fall kann für diese Zeit auf eine sogenannte teilstationäre Versorgung zugegriffen werden. Der Anspruch auf Tagespflege ist zeitlich nicht begrenzt.

Eine Tagespflege kann geeignet sein:

  • bei Zunahme der Pflegebedürftigkeit;
  • zur Entlastung der Pflegeperson;
  • wenn Pflegepersonen einer Teil- / Erwerbstätigkeit nachgehen wollen;
  • wenn die pflegebedürftige Person einige Stunden am Tag Beaufsichtigung benötigt.

In Tagespflegeeinrichtungen werden ältere Menschen gepflegt, versorgt und betreut, ansonsten leben sie in ihrer eigenen Wohnung. Bei Nutzern der Tagespflege wird vorausgesetzt, dass sie transportfähig und nicht bettlägerig sind und dass die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit während der Nacht, am Morgen, am Abend und am Wochenende sichergestellt ist.

Zu jeder Tagespflegeeinrichtung gehört ein Fahrdienst, der die Pflegebedürftigen morgens von zu Hause abholt und nachmittags wieder zurückbringt. Die Fahrt durch den Anbieter ist Bestandteil der Leistung.

Eine Tagespflegestätte bietet z.B.:

  • Betreuung und Pflege durch Fachpersonal;
  • soziale Kontakte zu anderen Pflegebedürftigen;
  • Aktivitäten und Angebote, abgestimmt auf die individuellen Möglichkeiten der Pflegebedürftigen;
  • gemeinsame Mahlzeiten;
  • Entlastung der privaten Pflegepersonen.

Für Tagespflege wird bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf teilstationäre Pflege unter Angabe der Einrichtung und Häufigkeit der Nutzung gestellt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen und die soziale Betreuung, nicht aber für die Hotel- und Investitionskosten. So entsteht eine Eigenbeteiligung, die durch den Entlastungsbetrag (siehe Informationsblatt 4) in Anspruch genommen werden kann. Die Pflegekasse rechnet direkt mit der teilstationären Einrichtung ab. Die Pflegeversicherung stellt zusätzlich zum Pflegegeld- oder zur Pflegesachleistung folgenden Betrag monatlich zur Verfügung:

PflegegradSachleistung
1-
2689 €
31.298 €
41.612 €
51.995 €