19 – Hausnotrufsystem

Informationsblatt Nr. 19

Der Einsatz eines Hausnotrufsystems kann eine gute Lösung sein, um der Angst, nach einem Sturz oder Unfall in der Wohnung hilflos zu sein, entgegenwirken.

Welche Hausnotrufsysteme gibt es?

  • Die Notrufsysteme können an einer bereits bestehenden TAE-Dose (Telefonanschlussdose) angebracht werden.
  • Diese TAE-Dose wird, falls nicht vorhanden, von manchen Hausnotrufanbietern selbst gegen eine einmalige Gebühr installiert. Andere Anbieter vermitteln Firmen, die diese Installation vornehmen.
  • Es gibt Geräte, die auch ohne die übliche Telefonleitung auskommen.
  • Selbst für Benutzer von Handys sind von den Hausnotrufanbietern Lösungen entwickelt worden, um das eigene Handy als Notrufsystem nutzen können.

Weitere Informationen zu den TAE-unabhängigen Systemen und zu den Kosten können direkt bei den Hausnotrufanbietern erfragt werden.

Wie funktioniert ein herkömmliches Hausnotrufsystem?

Ein Hausnotrufsystem besteht aus einem Empfangs-/Sendegerät, der Teilnehmerstation und einem Handsender, dem sogenannten „Funkfinger“. Der Funkfinger kann entweder an einer Kette um den Hals oder wie eine Armbanduhr um das Handgelenk getragen werden. Im Bedarfsfall (z.B. Sturz, Erkrankung, Hilflosigkeit) drückt man auf den Funkfinger oder löst den Alarm über die rote Taste auf der Teilnehmerstation aus. Dadurch wird die Notrufzentrale automatisch angewählt. Über den Lautsprecher der Teilnehmerstation nehmen die Mitarbeiter der Notrufzentrale den ersten Kontakt zu dem Hilfebedürftigen auf.

Man selbst braucht also weder eine Telefonnummer zu wählen noch den Hörer vom Telefon zu nehmen. Es werden dann die notwendigen Maßnahmen abgesprochen (Nachbarn/Angehörige verständigen, Krankenwagen schicken…) und von der Zentrale eingeleitet. Sollte der Teilnehmer sich nicht verständlich machen können, wird unverzüglich ärztliche Hilfe herbeigerufen.

Welche Leistungen werden geboten?

Die Anbieter stellen verschiedene Ausstattungen zur Verfügung.

Die Grundausstattung beinhaltet:

  • Hilfe bei der Antragstellung (mögliche Kostenübernahme durch Pflegekasse / Sozialamt)
  • Bereitstellung eines betriebsbereiten Gerätes (inkl. Wartung, Reparatur und Bereitstellung eines Austauschgerätes im Störfall)
  • Anschluss des Gerätes an eine ganztägig (24 Stunden) erreichbare Zentrale
  • Einweisung in die Handhabung und Einleitung der Hilfemaßnahmen

Zusätzlich können verschiedene Leistungen gewählt werden:

  • Entgegennahme von Haus- und Wohnungsschlüsseln (zur schnellen und
    kostengünstigen Wohnungsöffnung in Notfällen)
  • Nutzung einer Tagestaste, mit der eine tägliche Meldepflicht erreicht wird.

Leistungen wie zum Beispiel ein zweiter Funkfinger, ein Rauchmelder oder die Vermittlung von persönlichen Betreuungsleistungen sind möglich.

Wie hoch sind die Kosten?

Die monatliche Miete für die Grundausstattung beträgt ungefähr 25,50 Euro. Für zusätzliche Leistungen wie beispielsweise eine Schlüsselhinterlegung, wird von den meisten Anbietern ein zusätzlicher Betrag von 22 bis 25 € erhoben.

Wer übernimmt die Kosten?

  • Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse die Kosten für das Grundpaket, wenn der Hilfebedürftige allein lebt oder große Teile des Tages allein ist und wenn der Hausnotrufanbieter Vertragspartner der Pflegekasse ist. Ein entsprechender Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
  • Liegt kein Pflegegrad vor, bezahlt der Hilfebedürftige die Leistungen selbst. Sozialhilfeberechtigte ohne Pflegeeinstufung können die Kosten vom Sozialamt erstattet bekommen, wenn ein Arzt die Notwendigkeit des Hausnotrufs begründet.

Ein Hausnotrufsystem ist ein zuzahlungsfreies „technisches Pflegehilfsmittel“, es verringert keine andere Leistung der Pflegekasse.

Wie beantragt man ein Hausnotrufsystem?

  • Kontaktaufnahme zu einem/mehreren Anbietern (Informations- und Beratungsgespräch)
  • Antragstellung bei Pflegekasse/Sozialamt zur Kostenübernahme
  • Installation des Gerätes in Auftrag geben (Wenn es sehr dringend ist, sollten die Antragstellung und die Installation des Gerätes parallel erfolgen.)

Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, Kurzzeitverträge sind auch möglich. Die Kündigung kann fristgemäß erfolgen oder fristlos beim Vorliegen triftiger Gründe.