36 – Berliner Leistungskomplexe zur Pflege

Informationsblatt Nr. 36

Vergütung in der ambulanten Versorgung 2024
(Berliner Leistungskomplexe zur Pflege – Orientierungswerte)

einzelne Anbieter bieten anstelle der Leistungskomplexe mittlerweile ausschließlich Zeitkontingente für Pflegeleistungen an (z. B. 4,00 EUR für 5 Minuten Körperpflege plus Wegepauschale). Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI werden bei allen Pflegediensten nach Zeiteinheiten abgerechnet.

 

Nr.LeistungskomplexBeschreibungKosten je LK
1Erweiterte kleine Körperpflege1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
2. An-/Auskleiden
3. Teilwaschen
4. Mund- und Zahnpflege
5. Kämmen
24,77 €
2Kleine Körperpflege1. An-/Auskleiden
2. Teilwaschen
3. Mund- und Zahnpflege
4. Kämmen
16,52 €
3Erweiterte große Körperpflege1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
2. An-/Auskleiden
3. Waschen/Duschen/Baden
4. Rasieren
5. Mund- und Zahnpflege
6. Kämmen
a) 37,20 € ohne Baden
b) 49,55 € mit Baden
4Große Körperpflege 1. An-/Auskleiden
2. Waschen/Duschen
3. Rasieren
4. Mund- und Zahnpflege
5. Kämmen
33,03 €
5Lagern/Betten 1. Lagern, Bett machen/richten
2. Mobilisieren beim Betten
8,26 €
6Hilfe bei der Nahrungsaufnahme1. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essenplatzes
2. Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen und Trinken
3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
20,68 €
7aDarm- und Blasenentleerung Hilfen/Unterstützung bei der Darm- und/oder Blasenentleerung,
Entsorgung der Ausscheidung
6,57 €
7bDarm- und Blasenentleerung 1. An-/Auskleiden
2. Hilfen/Unterstützung bei der Darm- und/ oder Blasenentleerung, z. B.
Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung von Ausscheidungen
3. Intimpflege
16,52 €
8Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung1. An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder
Wiederaufsuchen der Wohnung
2. Treppen steigen
5,77 €
9Begleitung außer Haus Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, keine kulturellen Veranstaltungen)49,55 €
10Beheizen der Wohnung1. Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus
2. Entsorgung der Verbrennungsrückstände
3. Heizen
9,62 €
11aAufräumen der WohnungTrennung/Entsorgung des Abfalls, spülen/aufräumen7,22 €
11bReinigen der WohnungTrennung/Entsorgung des Abfalls, Reinigung Bad, Toilette, Küche, Wohn-/Schlaf-bereich, staubsaugen/Nassreinigung, spülen/staubwischen21,65 €
11cReinigen der WohnungAufwändige Aufräumarbeiten (keine Entrümpelung) bei besonderen Anlässen wie:
nach Renovierung/längerer Abwesenheit/Frühjahrsputz
96,20 €
12Wechseln und Waschen der Wäsche und KleidungWechseln der Wäsche, auch Bettwäsche
Pflege der Wäsche und Kleidung (z. B. auch bügeln, ausbessern) sowie
einräumen der Wäsche
38,48 €
13Einkaufen Erstellen des Einkaufs- und Speiseplans,
Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfs sowie einräumen der eingekauften Gegenstände
19,24 €
14Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
(nicht bei warmem Essen auf Rädern)
1. Kochen
2. Aufwärmen des Tiefkühlmittagstisches
3. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
4. Reinigung des Arbeitsbereiches
21,65 €
15Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
(u.a. auch bei warmem Essen auf Rädern)
1. Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit
2. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
3. Reinigung des Arbeitsbereiches
7,22 €
16aErstbesuchAnamnese, Information u. Beratung,
Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages
56,12 €
16bFolgebesuchLK 16 b ist abrechenbar bei:
1. gravierender Änderung des Pflegezustandes
2. notwendiger Erhebung von Pflegerisiken,
welche in der Regel jeweils eine Änderung des Pflegevertrages notwendig machen.
24,05 €
17Einsatzpauschalea) montags – freitags zwischen 6 und 22 Uhr.
b) montags – freitags zwischen 22 und 6 Uhr,
an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen.
Bei zeitgleicher Versorgung von zwei oder mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt bzw. in einer Wohngemeinschaft, ist unabhängig vom Kostenträger je Pflegebedürftigen eine Einsatzpauschale je Leistungstag abrechenbar.
Bei Einsätzen in Wohnhäusern, Wohngemeinschaften sowie in Seniorenresidenzen, Seniorenwohnanlagen oder Ähnlichem ist die Einsatzpauschale nicht abrechnungsfähig, wenn der Pflegedienst am gleichen Standort Räumlichkeiten nutzt.
Ein gleicher Standort liegt vor, wenn der Haushalt des Pflegebedürftigen (Leistungsort) dieselbe Postanschrift hat und sich in demselben Gebäude befindet.
Bei der Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen (LK 19) ist die Einsatzpauschale nicht abrechenbar.
5,21 €

10,42 €
(18)Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XIBeratungsbesuch im Rahmen der Pflegeversicherung bei Patienten, die privat von Angehörigen gepflegt werden
Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung gemäß § 45 SGB XI festgestellt wurde, sind berechtigt, auf Kosten der Pflegekasse den Beratungseinsatz innerhalb der o. g. Zeiträume zweimal in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
20Betreuungsleistungen (mehrfach in einem Einsatz abrechenbar)

Hinweis: der bis 31.12.2016 geltende LK 20 wurde erweitert. LK 20 neu umfasst ein breites, nicht abschließend definiertes Spektrum an Betreuungsleistungen in den Bereichen: - Begleitung, z.B. bei Spaziergängen, - Unterstützung, z.B. bei Spiel und Hobby, - Beaufsichtigung, d.h. z.B. Anwesenheit, um Sicherheit zu vermitteln, - Hilfen, z.B. bei der Tagesstrukturierung - Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen, z.B. Organisation von Terminen.
8,02 €

Die in den Leistungskomplexen aufgezählten Verrichtungen stellen eine „Auswahl“ möglicher Inhalte des Gesamtkomplexes dar. Das schließt nicht aus, dass im Einvernehmen auch weitere Leistungen möglich sind, die in den Gesamtrahmen der Position fallen können bzw. einzelne Verrichtungen wegfallen, die nicht benötigt werden. Beachtet werden muss hierbei, dass kein eigenständiger Leistungskomplex entsteht, der bereits mit einer entsprechenden Position abgedeckt ist. Grundsätzlich sind die einzelnen Positionen sowohl nebeneinander als auch mehrmals täglich abrechenbar, es sei denn, dies ist gesondert geregelt.

Ist in begründeten Einzelfällen der Einsatz von zwei Pflegekräften bei einem Pflegebedürftigen erforderlich, ist wie folgt zu verfahren: die Pflegekasse prüft nach Erhalt der begründenden Information durch den Pflegedienst die Notwendigkeit, ggf. unter Hinzuziehung des MD. Bei einem genehmigten Einsatz von zwei Pflegekräften sind die jeweiligen Leistungen (LK 1 – 9) einschließlich der Einsatzpauschale (LK 17) entsprechend der Anzahl der eingesetzten Pflegekräfte zu vergüten. Der Leistungsnachweis ist entsprechend zu kennzeichnen.

Nr.LeistungskomplexBeschreibungKosten je LK
1Erweiterte kleine Körperpflege1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
2. An-/Auskleiden
3. Teilwaschen
4. Mund- und Zahnpflege
5. Kämmen
24,77 €
2Kleine Körperpflege1. An-/Auskleiden
2. Teilwaschen
3. Mund- und Zahnpflege
4. Kämmen
16,52 €
3Erweiterte große Körperpflege1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
2. An-/Auskleiden
3. Waschen/Duschen/Baden
4. Rasieren
5. Mund- und Zahnpflege
6. Kämmen
a) 37,20 € ohne Baden
b) 49,55 € mit Baden
4Große Körperpflege 1. An-/Auskleiden
2. Waschen/Duschen
3. Rasieren
4. Mund- und Zahnpflege
5. Kämmen
33,03 €
5Lagern/Betten 1. Lagern, Bett machen/richten
2. Mobilisieren beim Betten
8,26 €
6Hilfe bei der Nahrungsaufnahme1. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essenplatzes
2. Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen und Trinken
3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
20,68 €
7aDarm- und Blasenentleerung Hilfen/Unterstützung bei der Darm- und/oder Blasenentleerung,
Entsorgung der Ausscheidung
6,57 €
7bDarm- und Blasenentleerung 1. An-/Auskleiden
2. Hilfen/Unterstützung bei der Darm- und/ oder Blasenentleerung, z. B.
Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung von Ausscheidungen
3. Intimpflege
16,52 €
8Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung1. An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder
Wiederaufsuchen der Wohnung
2. Treppen steigen
5,77 €
9Begleitung außer Haus Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, keine kulturellen Veranstaltungen)49,55 €
10Beheizen der Wohnung1. Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus
2. Entsorgung der Verbrennungsrückstände
3. Heizen
9,62 €
11aAufräumen der WohnungTrennung/Entsorgung des Abfalls, spülen/aufräumen7,22 €
11bReinigen der WohnungTrennung/Entsorgung des Abfalls, Reinigung Bad, Toilette, Küche, Wohn-/Schlaf-bereich, staubsaugen/Nassreinigung, spülen/staubwischen21,65 €
11cReinigen der WohnungAufwändige Aufräumarbeiten (keine Entrümpelung) bei besonderen Anlässen wie:
nach Renovierung/längerer Abwesenheit/Frühjahrsputz
96,20 €
12Wechseln und Waschen der Wäsche und KleidungWechseln der Wäsche, auch Bettwäsche
Pflege der Wäsche und Kleidung (z. B. auch bügeln, ausbessern) sowie
einräumen der Wäsche
38,48 €
13Einkaufen Erstellen des Einkaufs- und Speiseplans,
Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfs sowie einräumen der eingekauften Gegenstände
19,24 €
14Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
(nicht bei warmem Essen auf Rädern)
1. Kochen
2. Aufwärmen des Tiefkühlmittagstisches
3. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
4. Reinigung des Arbeitsbereiches
21,65 €
15Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
(u.a. auch bei warmem Essen auf Rädern)
1. Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit
2. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
3. Reinigung des Arbeitsbereiches
7,22 €
16aErstbesuchAnamnese, Information u. Beratung,
Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages
56,12 €
16bFolgebesuchLK 16 b ist abrechenbar bei:
1. gravierender Änderung des Pflegezustandes
2. notwendiger Erhebung von Pflegerisiken,
welche in der Regel jeweils eine Änderung des Pflegevertrages notwendig machen.
24,05 €
17Einsatzpauschalea) montags – freitags zwischen 6 und 22 Uhr.
b) montags – freitags zwischen 22 und 6 Uhr,
an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen.
Bei zeitgleicher Versorgung von zwei oder mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt bzw. in einer Wohngemeinschaft, ist unabhängig vom Kostenträger je Pflegebedürftigen eine Einsatzpauschale je Leistungstag abrechenbar.
Bei Einsätzen in Wohnhäusern, Wohngemeinschaften sowie in Seniorenresidenzen, Seniorenwohnanlagen oder Ähnlichem ist die Einsatzpauschale nicht abrechnungsfähig, wenn der Pflegedienst am gleichen Standort Räumlichkeiten nutzt.
Ein gleicher Standort liegt vor, wenn der Haushalt des Pflegebedürftigen (Leistungsort) dieselbe Postanschrift hat und sich in demselben Gebäude befindet.
Bei der Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen (LK 19) ist die Einsatzpauschale nicht abrechenbar.
5,21 €

10,42 €
(18)Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XIBeratungsbesuch im Rahmen der Pflegeversicherung bei Patienten, die privat von Angehörigen gepflegt werden
Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung gemäß § 45 SGB XI festgestellt wurde, sind berechtigt, auf Kosten der Pflegekasse den Beratungseinsatz innerhalb der o. g. Zeiträume zweimal in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
20Betreuungsleistungen (mehrfach in einem Einsatz abrechenbar)

Hinweis: der bis 31.12.2016 geltende LK 20 wurde erweitert. LK 20 neu umfasst ein breites, nicht abschließend definiertes Spektrum an Betreuungsleistungen in den Bereichen: - Begleitung, z.B. bei Spaziergängen, - Unterstützung, z.B. bei Spiel und Hobby, - Beaufsichtigung, d.h. z.B. Anwesenheit, um Sicherheit zu vermitteln, - Hilfen, z.B. bei der Tagesstrukturierung - Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen, z.B. Organisation von Terminen.
8,02 €

Die Höhe der zusätzlich vom Pflegedienst in Rechnung zu stellenden Investitionskosten beträgt im Schnitt 2,5 Prozent der erbrachten Leistungen. Diese werden nicht von den Pflegekassen übernommen, sie sind privat zu bezahlen. Wenn die finanziellen Voraussetzungen vorliegen und der Pflegedienst eine Vereinbarung mit dem Land Berlin abgeschlossen hat, übernehmen die Sozialämter die Kosten.

Damit jeder Pflegebedürftige seine Versorgung noch individueller gestalten kann, müssen Pflegedienste neben den bestehenden Leistungskomplexen auch zeitabhängige Hilfen anbieten. Diese umfassen nicht nur Grundpflege und hauswirtschaftliche Verrichtungen sondern auch allgemeine Betreuungsleistungen. Die Kosten dieser Dienstleistungen werden individuell mit den Pflegekassen und dem Land Berlin ausgehandelt. Sie sind beim Pflegedienst zu erfragen.