31 – Begutachtungsrichtlinien Pflegegrade
Informationsblatt Nr. 31
Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird die Selbständigkeit eines Menschen in sechs Lebensbereichen –“ Modulen- beurteilt:
- Modul 1: Mobilität
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4: Selbstversorgung
- Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Modul 1: Mobilität
Es werden ausschließlich motorische Fähigkeiten beurteilt. | selbstständig | überwiegend selbstständig | überwiegend unselbstständig | unselbstständig |
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Positionswechsel im Bett | allein oder mit Hilfsmitteln | Hilfsmittel müssen gereicht werden oder helfende Hand | nur wenig allein | nicht oder nur minimal allein |
Halten einer stabilen Sitzposition auf Bett/ Stuhl aufrecht halten | allein | kurz allein, z. B. Dauer einer Mahlzeit | benötigt z. B. bei der Dauer einer Mahlzeit Unterstützung | Die Person kann sich nicht in Sitzposition halten. |
Umsetzen Von einer üblich hohen Sitzfläche | allein oder mit eigener Armkraft | aus eigener Kraft aufstehen, umsetzen, wenn helfende Hand gereicht wird | Betroffene hilft in geringem Maße mit, kann z. B. kurzzeitig stehen | Person muss gehoben oder getragen werden, Mithilfe ist nicht möglich |
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches | allein oder mit Hilfsmitteln z. B. Rollator | Hilfsmittel müssen bereitgestellt werden, Beobachtung aus Sicherheitsgründen | wenige Schritte gehen, mit Rollstuhl wenige Meter oder mit Stützung einer Pflegeperson gehen | Person muss getragen oder vollständig im Rollstuhl geschoben werden |
Treppensteigen Überwinden von Treppen zwischen zwei Etagen | allein | allein Treppen steigen, benötigt aber Begleitung wegen eines Sturzrisikos | Treppensteigen ist nur mit Stützen oder Festhalten der Person möglich | Person tragen oder mit Hilfsmitteln transportieren, keine Beteiligung |
Besondere Bedarfskonstellation: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine | Können weder Arme noch Beine eingesetzt werden, erfolgt die Einstufung automatisch in den Pflegegrad 5. Das gilt jedoch nur bei vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen → wenn diese nicht durch den Einsatz von Hifsmitteln kompensiert werden. |
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Es werden ausschließlich kognitive Fähigkeiten beurteilt. | Die Fähigkeit ist | |||
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vorhanden, unbeeinträchtigt | größtenteils vorhanden | in geringem Maße vorhanden | nicht vorhanden | |
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld | Person erkennt Menschen aus dem näheren Umfeld | Schwierigkeiten, in Abständen, vertraute Personen zu erkennen | Menschen werden selten erkannt; tagesformabhängig | Familienmitglieder werden nicht oder selten erkannt |
Örtliche Orientierung in räumlicher Umgebung zurechtfinden | Ein Verirren im Wohnbereich kommt nicht vor. | Schwierigkeiten, sich im Umfeld der Wohnung zu orientieren | Schwierigkeiten in gewohnter Wohnumgebung | Benötigt regelmäßige Unterstützung um sich zurechtzufinden |
Zeitliche Orientierung zeitliche Strukturen erkennen | ohne Beeinträchtigung | meistens zeitlich orientiert | nur in Ansätzen vorhanden | Verständnis für zeitl Abläufe ist eher nicht vorhanden |
Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen | an kurz Vergangenes erinnern u. Auskunft geben, auch nonverbal | Erinnerung vorwiegend an eigene Lebensgeschichte | wichtige Ereignisse aus eigener Lebensgeschichte sind präsent | nur selten oder gar keine Erinnerung an Lebensgeschichte |
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungenzielgerichtete Handlungen, die fast täglich im Lebensalltag durchzuführen sind | selbstständig, in der richtigen Reihenfolge | mit Erinnerungshilfe können Handlungen selbstständig durchgeführt werden | verwechselt oder vergisst regelmäßig die Reihenfolge der einzelnen Handlungsschritte | mehrschrittige Alltags-handlungen werden nicht begonnen oder nach ersten Versuchen aufgegeben |
Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben folgerichtige bzw. geeignete Entscheidungen im Alltag treffen | trifft in unbekannten Situationen folgerichtige Entscheidungen | Schwierigkeiten in unbekannten Situationen Entscheidungen zu treffen | Entscheidungen sind nicht geeignet, um das Ziel zu erreichen | Person kann Entscheidungen mit Unterstützung nicht oder selten treffen |
Verstehen von Sachverhalten und Informationen z.B. Informationen inhaltlich einordnen können | ohne nennenswerte Probleme | Einfache Sachverhalte werden nachvollzogen. bei komplizierteren Sachverhalten Schwierigkeiten | Einfache Sachverhalte werden müssen wiederholt erklärt werden, tagesformabhängig | Sachverhalte werden nicht verstanden, keine verbale oder nonverbale Reaktion |
Erkennen von Risiken und Gefahren z. B. Strom- und Feuerquellen, Hindernisse auf Fußboden | Gefahrenquellen ohne Probleme erkennen | Schwierigkeiten, Risiken im Straßenverkehr und ungewohnter Umgebung zu erkennen | Risiken und Gefahren häufig in der Wohnumgebung nicht erkennen | Risiken und Gefahren so gut wie gar nicht erkennen |
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen verbal oder nonverbal z.B. Hunger oder Durst | Bedürfnisse werden geäußert | Person teilt Bedürfnis nicht immer von selbst mit, kann es aber auf Nachfrage deutlich machen | Es wird aus der Mitteilung nicht deutlich, um welches Bedürfnis es sich handelt, dies muss ermittelt werden | äußert nicht oder selten Bedürfnisse, Zustimmung, Ablehnung nicht deutlich |
Verstehen von AufforderungenFähigkeit, Aufforderungen in Hinblick auf alltägliche Grundbedürfnisse z.B. Essen verstehen | Aufforderungen bzw. Bitten zu alltäglichen Grund-bedürfnissen werden verstanden | Aufforderungen in nicht alltäglichen Situationen müssen erklärt werden | Aufforderungen müssen wiederholt werden; tagesformabhängig | Anleitung und Aufforderungen werden kaum oder nicht verstanden |
Beteiligen an einem Gespräch Gesprächsinhalte aufnehmen, sinngerecht antworten und zur Weiterführung des Gesprächs Inhalte einbringen | Einzel-und Gruppengespräche; Äußerungen passen zu den Inhalten des Gesprächs | Person ist darauf angewiesen, dass langsam und deutlich gesprochen wird, Sätze müssen wiederholt werden. | in Gesprächen mit einer Person gut; in Gruppen meist überfordert; regelmäßige Wortfindungsstörungen | Mehr als einfache Mitteilungen, auch unter Einsatz nonverbaler Kommunikation kaum oder nicht möglich |
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Es werden ausschließlich kognitive Fähigkeiten beurteilt. | Wie oft muss eine Pflegeperson eingreifen bzw. unterstützen? | |||
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nie oder sehr selten | selten, ein-bis dreimal innerhalb von zwei Wochen | häufig, zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich | täglich | |
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten | scheinbar zielloses Umhergehen in Wohnung oder Einrichtung und der Versuch desorientierter Personen, ohne Begleitung die Wohnung oderEinrichtung zu verlassen, allgemeine Rastlosigkeit, ständiges Aufstehen und Hinsetzen oder Hin-und Herrutschen auf dem Sitzplatz | |||
Nächtliche Unruhe | nächtliches Umherirren oder nächtliche Unruhephasen bis hin zur Umkehr des Tag-, Nachtrhythmus; Zu bewerten ist, wie häufig Anlass für personelle Unterstützung zur Steuerung des Schlaf-Wach-Rhythmus besteht | |||
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten | z. B. Selbstschädigung mit Gegenständen, ungenießbare Substanzen essen bzw. trinken, selbst schlagen, mit Fingernägeln oder Zähnen verletzen | |||
Beschädigen von Gegenständen | aggressiv, wie Gegenstände wegstoßen oder wegschieben, Gegenstände schlagen, Zerstörung von Dingen; Treten nach Gegenständen | |||
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen | z. B. Personen schlagen oder treten, andere mit Zähnen oder Fingernägeln verletzen, stoßen oder wegdrängen | |||
Verbale Aggression | Verbale Aggression z. B. verbale Beschimpfungen oder Bedrohung anderer Personen | |||
Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten | z. B. lautes Rufen, Schreien, Klagen ohne nachvollziehbaren Grund, vor sich hin schimpfen, fluchen | |||
Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen | Abwehr von Unterstützung z. B. bei der Körperpflege, die Verweigerung der Nahrungsaufnahme, Medikamenteneinnahme → nicht die willentliche (selbstbestimmte) Ablehnung bestimmter Maßnahmen | |||
Wahnvorstellungen | z.B. Vorstellung, mit Verstorbenen/ imaginären Personen in Kontakt zu stehen; verfolgt, bestohlen zu werden | |||
Ängste | Wiederkehrende, starke Ängste, die als bedrohlch erlebt werden. Ursachen können unterschiedlich sein. Eigene Bewältigungsstrategien nicht gegeben. Hoher Leidensdruck vorhanden, Bewältigung des Alltags stark beeinträchtigt | |||
Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage | schwere Form der Antriebsstörung, Hoffnungslosigkeit, Niedergeschlagenheit, Verzweiflung, Gefühlslosigkeit, aufwendige Motivierung durch andere nötig | |||
Sozial inadäquate Verhaltensweisen | z. B. distanzloses Verhalten, auffälliges Einfordern von Aufmerksamkeit, vor anderen in unpassenden Situationen auskleiden, unangemessenes Greifen nach Personen, körperliche, verbale sexuelle Annäherungsversuche | |||
Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen | z. B. Nesteln an Kleidung, ständiges Wiederholen der gleichen Handlung,Verstecken oder Horten von Gegenständen, Kotschmieren |
Modul 4: Selbstversorgung
Es werden kognitive und motorische Fähigkeiten beurteilt. | selbstständig | überwiegend selbstständig | überwiegend unselbstständig | unselbstständig |
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Ohne personelle Hilfe | Selbstständig, Gegenstände jedoch bereitstellen oder Aufforderungen oder punktuelle Hilfe | Nur wenig selbstständig oder benötigt umfassende Anleitung | Nicht oder nur minimal selbstständig | |
Waschen des vorderen Oberkörpers | ||||
Körperpflege im Bereich des Kopfes | ||||
Waschen des Intimbereichs | ||||
Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haareauch Sicherheitsaspekte; Haare waschen/ föhnen | ||||
An- und Auskleiden Oberkörpers | ||||
An- und Auskleiden Unterkörpers | z.B. Anreichen eines Kleidungsstückes; AUfforderung, eine Handlung zu beginnen oder zu beenden | z.B. Hochziehen eines Rockes vom Oberschenkel bis zur Taille | ||
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Auch Verschlüsse von Getränkeflaschen öffnen | z. B. öffnen einer Flasche | z.B. verschüttet regelmäßig Getränk beim eingießen | ||
Essen mundgerecht zubereitete Speisen essen; z.B. zum Mund führen, kauen | z.B. Aufforderung zum Essen | Motivation, Nahrung muss größtenteils gereicht werden | ||
Trinken Auch Notwendigkeit der Flüssigkeitsaufnahme erkennen und umsetzen | selbstständig, wenn Getränk bereitsteht oder Aufforderungen folgen | Getränk in Hand geben oder zu jedem Schluck muss aufgefordert werden | ||
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls auch z. B. Katheter, Inkontinenzmaterial, Ileo- oder Colostoma | ||||
Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma | ||||
Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma |
Versorgung selbstständig | nicht täglich, nicht auf Dauer: | täglich, zusätzlich zu oraler Ernährung: | ausschließlich oder nahezu ausschließlich: | |
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Ernährung parenteral oder über Sonde | zusätzlich zu orale Nahrungsaufnahme Nahrung/Flüssigkeit parenteral/über Sonde,nur gelegentlich/vorübergehend | i.d.R. täglich Nahrung oder Flüssigkeit parenteral/über Sonde und täglich oral Nahrung | (fast) ausschließlich Nahrung/ Flüssigkeit parenteral/über Sonde |
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Es werden kognitive und motorische Fähigkeiten beurteilt. | Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) | ||||
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Bereich 1: | entfällt | Selbststän dig | Pro Tag | Pro Woche | Pro Monat |
MedikationOrale Medikation, Augen- oder Ohrentropfen, Zäpfchen und Medikamentenpflaster; Werden Medikamente verabreicht, ist das Stellen nicht gesondert zu berücksichtigen. | |||||
Subkutane und intramuskuläre Injektionen und subkutane Infusionen z.B. Insulininjektionen | |||||
Versorgung intravenöser Zugänge (z. B. Port) z.B. Kontrolle zur Vermeidung von Komplikationen; Nicht das Anhängen von Nährlösungen | |||||
Absaugen und Sauerstoffgabe z.B. Absaugen, An- und Ablegen von Sauerstoffbrillen, Bereitstellen eines Inhalationsgerätes (inkl. Reinigung) → Jede Maßnahme ist auch einzeln zu berücksichtigen | |||||
Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen externen Anwendungen mit ärztlich angeordneten Salben, Cremes etc., außerdem Kälte- und Wärmeanwendungen. Einreibungen und Kälte- u. Wärmeanwendungen sind jeweils eine Maßnahme, unabhängig von der Zahl der Applikationsorte | |||||
Messung und Deutung von Körperzuständen z.B. Blutdruck, Blutzucker, Körpergewicht, Flüssigkeitshaushalt soweit diese auf ärztliche Anordnung erfolgen → entsprechend erkennen und umsetzen von Maßnahmen z. B. Insulindosis | |||||
Körpernahe Hilfsmittel An- und Ablegen von Prothesen, kieferorthopädische Apparaturen; Orthesen, Brille, Hörgerät oder Kompressionsstrümpfen (inkl. deren Reinigung). Das alleinige Reinigen zählt nicht. Nicht Zahnprothese |
Es werden kognitive und motorische Fähigkeiten beurteilt. | Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) | ||||
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Bereich 2: | entfällt | Selbstständig | Pro Tag | pro Woche | pro Monat |
Verbandwechsel und Wundversorgung Versorgung chronischer Wunden, wie z. B. Ulcus cruris oder Dekubitus | |||||
Versorgung mit StomaPflege, Reinigung, Desinfektion, VW künstlicher Körperöffnungen wie Tracheostoma, PEG, subrapubischer Blasenkatheter, Colo- oder Ileostoma; Nicht einfache Wechsel oder Entleerungen | |||||
Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden | |||||
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung z.B. Krankengymnastische/ logopädische Übungen, Atemübungen |
Es werden kognitive und motorische Fähigkeiten beurteilt. | Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) | ||||
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Bereich 3: | entfällt | Selbstständig | pro Tag | pro Woche | pro Monat |
Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebungspezielle Therapiemaßnahmen wie Beatmung → ständige Überwachung während der Maßnahme durch geschulte Pflegepersonen; Spezielle Krankenbeobachtung ist meist rund um die Uhr erforderlich, z. B. bei maschineller Beatmung, einmal täglich eintragen | |||||
Arztbesuche Unterstützung auf dem Weg zu oder bei Arztbesuchen → durchschnittlicher Häufigkeit | |||||
Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden) z.B. Ergotherapeuten; Physiotherapeuten/Krankengymnasten, Logopäden, Psychotherapeuten | |||||
Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden) spezialisierte Einrichtungen, wodurch erhebliche Fahrtzeiten anfallen können. zeitaufwändige diagnostische oder therapeutische Maßnahmen z.B. onkologische Behandlung oder Dialyse | |||||
Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften ärztl. angeordnete Diät oder Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Ist die Person einsichtsfähig und kann die Verhaltensvorschriften umsetzen? Ggf. braucht sie dabei Unterstützung |
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Es werden kognitive und motorische Fähigkeiten beurteilt. | Selbstständig | Überwiegend selbstständig | Überwiegend unselbstständig | unselbstständig |
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Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen Tagesablauf planen. Planerische Fähigkeit steht im Vordergrund, nicht die praktische Umsetzung | ohne personelle Hilfe | Routineabläufe weitgehend selbständig geplant, in ungewohnten Situationen ist Unterstützung notwendig | Hilfe beim Planen des Routinetagesablaufs; eigene Planung wird häufig vergessen; täglich Erinnerungen bzw. Aufforderungen | Mitwirkung ist nicht oder nur minimal möglich |
Ruhen und Schlafen Nach individuellen Gewohnheiten einen Tag-Nacht-Rhythmus einhalten und für ausreichende Ruhe- und Schlafphasen sorgen | ohne personelle Hilfe | personelle Hilfe beim Aufstehen oder Zu-Bett-Gehen, Nachtruhe ist meist ungestört, nur gelegentlich entsteht nachts ein Hilfebedarf | regelmäßig Einschlafprobleme/ nächtliche Unruhe, kann Person größtenteils nicht allein bewältigen; z.B. bei Lagewechsel oder Toilettengängen in der Nacht | keinen oder gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus; mind. 3x in der Nacht personelle Unterstützung benötigen, z.B. bei Lagerungswechsel |
Sichbeschäftigen Die verfügbare Zeit nutzen, um Aktivitäten durchzuführen, die den eigenen Vorlieben und Interessen entsprechen | ohne personelle Hilfe | nur in geringem Maße Hilfe erforderlich, z. B. Zurechtlegen und Richten von Gegenständen | kann sich an Beschäftigungen beteiligen, aber nur mit (kontinuierlicher) Anleitung, Begleitung oder motorische Unterstützung | zeigt keine Eigeninitiative, kann Anleitung nicht kognitiv umsetzen, beteiligt sich nicht oder nur minimal an angebotenen Beschäftigungen |
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen | ohne personelle Hilfe | nimmt sich etwas vor, muss aber erinnert werden, dies auch durchzuführen; infolge körperlicher Beeinträchtigungen regelmäßig Hilfe im Bereich der Kommunikation | plant von sich aus nicht, entscheidet aber mit Unterstützung; Erinnerungen an Umsetzung eigener Entscheidungen; benötigt bei der Umsetzung emotionale oder körperliche Unterstützung | keine Zeitvorstellungen für Planungen über Tag hinaus, auch bei Vorgabe von Auswahloptionen keine Zustimmung/ Ablehnung |
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt direkter Kontakt mit Angehörigen, Pflegepersonen, Mitbewohnern oder Besuchern, Kontakt aufnehmen, Personen ansprechen, auf Ansprache reagieren | ohne personelle Hilfe | Umgang mit bekannten Personen selbständig, Kontaktaufnahme mit Fremden ist Unterstützung erforderlich oder punktuelle Unterstützung bei der Überwindung von Sprech-, Sprach- und Hörproblemen | ergreift von sich aus kaum Initiative; muss angesprochen oder motiviert werden, reagiert aber verbal oder deutlich erkennbar durch andere Formen der Kommunikation. | Keine Reaktion auf Ansprache; auch nonverbale Versuche → keine nennenswerten Reaktionen |
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds Bestehende Kontakte zu Freunden, Bekannten, Nachbarn aufrechterhalten, beenden oder zeitweise ablehnen | ohne personelle Hilfe | Die Person kann planen, braucht aber Hilfe beim Umsetzen wie z.B. Erinnerungszettel bereitlegen oder Telefonnummern mit Namen oder mit Bild versehen, Pflegeperson wählt die Telefonnummer, die Person führt dann das Gespräch; | Kontaktgestaltung ist eher reaktiv; sucht von sich aus kaum Kontakt, auch, wer aufgrund von somatischen Beeinträchtigungen während der Kontaktaufnahme Unterstützung, z. B. bei der Nutzung von Kommunikationshilfen oder bei der Überwindung von Sprech-, Sprachoder Hörproblemen benötigt. | Die Person nimmt keinen Kontakt außerhalb des direkten Umfeldes auf und reagiert nicht auf Anregungen zur Kontaktaufnahme |
In jedem Modul werden entsprechende Punkte ermittelt, diese werden gewichtet, addiert und ergeben den Pflegegrad.