31 – Begutachtungsrichtlinien Pflegegrade

Informationsblatt Nr. 31

Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird die Selbständigkeit eines Menschen in sechs Lebensbereichen –“ Modulen- beurteilt:

  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Modul 1: Mobilität

Es werden ausschließlich motorische Fähigkeiten beurteilt.selbstständigüberwiegend selbstständigüberwiegend unselbstständigunselbstständig
Positionswechsel im Bettallein oder mit HilfsmittelnHilfsmittel müssen gereicht werden oder helfende Handnur wenig alleinnicht oder nur minimal allein
Halten einer stabilen Sitzposition
auf Bett/ Stuhl aufrecht halten
alleinkurz allein, z. B. Dauer einer Mahlzeitbenötigt z. B. bei der Dauer einer Mahlzeit UnterstützungDie Person kann sich nicht in Sitzposition halten.
Umsetzen
Von einer üblich hohen Sitzfläche
allein oder mit eigener Armkraft aus eigener Kraft aufstehen, umsetzen, wenn helfende Hand gereicht wirdBetroffene hilft in geringem Maße mit, kann z. B. kurzzeitig stehenPerson muss gehoben oder getragen werden, Mithilfe ist nicht möglich
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichesallein oder mit Hilfsmitteln z. B. RollatorHilfsmittel müssen bereitgestellt werden, Beobachtung aus Sicherheitsgründenwenige Schritte gehen, mit Rollstuhl wenige Meter oder mit Stützung einer Pflegeperson gehenPerson muss getragen oder vollständig im Rollstuhl geschoben werden
Treppensteigen
Überwinden von Treppen zwischen zwei Etagen
alleinallein Treppen steigen, benötigt aber Begleitung wegen eines SturzrisikosTreppensteigen ist nur mit Stützen oder Festhalten der Person möglichPerson tragen oder mit Hilfsmitteln transportieren, keine Beteiligung
Besondere Bedarfskonstellation:
Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine
Können weder Arme noch Beine eingesetzt werden, erfolgt die Einstufung automatisch in den Pflegegrad 5. Das gilt jedoch nur bei vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen → wenn diese nicht durch den Einsatz von Hifsmitteln kompensiert werden.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Es werden ausschließlich kognitive Fähigkeiten beurteilt.Die Fähigkeit ist
vorhanden, unbeeinträchtigtgrößtenteils vorhanden in geringem Maße vorhandennicht vorhanden
Erkennen von Personen aus dem näheren UmfeldPerson erkennt Menschen aus dem näheren UmfeldSchwierigkeiten, in Abständen, vertraute Personen zu erkennen Menschen werden selten erkannt; tagesformabhängig Familienmitglieder werden nicht oder selten erkannt
Örtliche Orientierung
in räumlicher Umgebung zurechtfinden
Ein Verirren im Wohnbereich kommt nicht vor.Schwierigkeiten, sich im Umfeld der Wohnung zu orientieren Schwierigkeiten in gewohnter WohnumgebungBenötigt regelmäßige Unterstützung um sich zurechtzufinden
Zeitliche Orientierung
zeitliche Strukturen erkennen
ohne Beeinträchtigung meistens zeitlich orientiertnur in Ansätzen vorhandenVerständnis für zeitl Abläufe ist eher nicht vorhanden
Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungenan kurz Vergangenes erinnern u. Auskunft geben, auch nonverbalErinnerung vorwiegend an eigene Lebensgeschichtewichtige Ereignisse aus eigener Lebensgeschichte sind präsentnur selten oder gar keine Erinnerung an Lebensgeschichte
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungenzielgerichtete Handlungen, die fast täglich im Lebensalltag durchzuführen sindselbstständig, in der richtigen Reihenfolgemit Erinnerungshilfe können Handlungen selbstständig durchgeführt werdenverwechselt oder vergisst regelmäßig die Reihenfolge der einzelnen Handlungsschrittemehrschrittige Alltags-handlungen werden nicht begonnen oder nach ersten Versuchen aufgegeben
Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
folgerichtige bzw. geeignete Entscheidungen im Alltag treffen
trifft in unbekannten Situationen folgerichtige Entscheidungen Schwierigkeiten in unbekannten Situationen Entscheidungen zu treffenEntscheidungen sind nicht geeignet, um das Ziel zu erreichenPerson kann Entscheidungen mit Unterstützung nicht oder selten treffen
Verstehen von Sachverhalten und Informationen
z.B. Informationen
inhaltlich einordnen können
ohne nennenswerte ProblemeEinfache Sachverhalte werden nachvollzogen. bei komplizierteren Sachverhalten SchwierigkeitenEinfache Sachverhalte werden müssen wiederholt erklärt werden, tagesformabhängigSachverhalte werden nicht verstanden, keine verbale oder nonverbale Reaktion
Erkennen von Risiken und Gefahren
z. B. Strom- und Feuerquellen, Hindernisse auf Fußboden
Gefahrenquellen ohne Probleme erkennenSchwierigkeiten, Risiken im Straßenverkehr und ungewohnter Umgebung zu erkennenRisiken und Gefahren häufig in der Wohnumgebung nicht erkennenRisiken und Gefahren so gut wie gar nicht erkennen
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen verbal oder nonverbal z.B. Hunger oder DurstBedürfnisse werden geäußertPerson teilt Bedürfnis nicht immer von selbst mit, kann es aber auf Nachfrage deutlich machenEs wird aus der Mitteilung nicht deutlich, um welches Bedürfnis es sich handelt, dies muss ermittelt werdenäußert nicht oder selten Bedürfnisse, Zustimmung, Ablehnung nicht deutlich
Verstehen von AufforderungenFähigkeit, Aufforderungen in Hinblick auf alltägliche Grundbedürfnisse
z.B. Essen verstehen
Aufforderungen bzw. Bitten zu alltäglichen Grund-bedürfnissen werden verstandenAufforderungen in nicht alltäglichen Situationen müssen erklärt werdenAufforderungen müssen wiederholt werden; tagesformabhängig Anleitung und Aufforderungen werden kaum oder nicht verstanden 
Beteiligen an einem Gespräch
Gesprächsinhalte aufnehmen, sinngerecht antworten und zur Weiterführung des Gesprächs Inhalte einbringen
Einzel-und Gruppengespräche; Äußerungen passen zu den Inhalten des GesprächsPerson ist darauf angewiesen, dass langsam und deutlich gesprochen wird, Sätze müssen wiederholt werden.in Gesprächen mit einer Person gut; in Gruppen meist überfordert;
regelmäßige Wortfindungsstörungen
Mehr als einfache Mitteilungen, auch unter Einsatz nonverbaler Kommunikation kaum oder nicht möglich

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Es werden ausschließlich kognitive Fähigkeiten beurteilt.Wie oft muss eine Pflegeperson eingreifen bzw. unterstützen?
nie oder sehr seltenselten, ein-bis dreimal innerhalb von zwei Wochenhäufig, zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglichtäglich
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeitenscheinbar zielloses Umhergehen in Wohnung oder Einrichtung und der Versuch desorientierter Personen, ohne Begleitung die Wohnung oderEinrichtung zu verlassen, allgemeine Rastlosigkeit,  ständiges Aufstehen und Hinsetzen oder Hin-und Herrutschen auf dem Sitzplatz
Nächtliche Unruhenächtliches Umherirren oder nächtliche Unruhephasen bis hin zur Umkehr des Tag-, Nachtrhythmus; Zu bewerten ist, wie häufig Anlass für personelle Unterstützung zur Steuerung des Schlaf-Wach-Rhythmus besteht
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhaltenz. B. Selbstschädigung mit Gegenständen, ungenießbare Substanzen essen bzw. trinken, selbst schlagen, mit Fingernägeln oder Zähnen verletzen
Beschädigen von Gegenständenaggressiv, wie Gegenstände wegstoßen oder wegschieben, Gegenstände schlagen, Zerstörung von Dingen; Treten nach Gegenständen
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personenz. B. Personen schlagen oder treten, andere mit Zähnen oder Fingernägeln verletzen, stoßen oder wegdrängen
Verbale AggressionVerbale Aggression  z. B. verbale Beschimpfungen oder Bedrohung anderer Personen
Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeitenz. B. lautes Rufen, Schreien, Klagen ohne nachvollziehbaren Grund, vor sich hin schimpfen, fluchen
Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender MaßnahmenAbwehr von Unterstützung z. B. bei der Körperpflege, die Verweigerung der Nahrungsaufnahme, Medikamenteneinnahme → nicht die willentliche (selbstbestimmte) Ablehnung bestimmter Maßnahmen
Wahnvorstellungenz.B. Vorstellung, mit Verstorbenen/ imaginären Personen in Kontakt zu stehen; verfolgt, bestohlen zu werden
ÄngsteWiederkehrende, starke Ängste, die als bedrohlch erlebt werden. Ursachen können unterschiedlich sein. Eigene Bewältigungsstrategien nicht gegeben. Hoher Leidensdruck vorhanden, Bewältigung des Alltags stark beeinträchtigt
Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslageschwere Form der Antriebsstörung, Hoffnungslosigkeit, Niedergeschlagenheit, Verzweiflung, Gefühlslosigkeit, aufwendige Motivierung durch andere nötig
Sozial inadäquate Verhaltensweisenz. B. distanzloses Verhalten, auffälliges Einfordern von Aufmerksamkeit, vor anderen in unpassenden Situationen auskleiden, unangemessenes Greifen nach Personen, körperliche, verbale sexuelle Annäherungsversuche
Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungenz. B. Nesteln an Kleidung, ständiges Wiederholen der gleichen Handlung,Verstecken oder Horten von Gegenständen, Kotschmieren

Modul 4: Selbstversorgung

Es werden kognitive und motorische Fähigkeiten beurteilt.selbstständigüberwiegend selbstständigüberwiegend unselbstständigunselbstständig
Ohne personelle HilfeSelbstständig, Gegenstände
jedoch bereitstellen oder Aufforderungen oder punktuelle Hilfe
Nur wenig selbstständig oder benötigt umfassende AnleitungNicht oder nur minimal selbstständig
Waschen des vorderen Oberkörpers
Körperpflege im Bereich des Kopfes
Waschen des Intimbereichs
Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haareauch Sicherheitsaspekte; Haare waschen/ föhnen
An- und Auskleiden Oberkörpers
An- und Auskleiden Unterkörpersz.B. Anreichen eines Kleidungsstückes; AUfforderung, eine Handlung zu beginnen oder zu beendenz.B. Hochziehen eines Rockes vom Oberschenkel bis zur Taille
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Auch Verschlüsse von Getränkeflaschen öffnenz. B. öffnen einer Flaschez.B. verschüttet regelmäßig Getränk beim eingießen
Essen mundgerecht zubereitete Speisen essen; z.B. zum Mund führen, kauenz.B. Aufforderung zum Essen Motivation, Nahrung muss größtenteils gereicht werden
Trinken Auch Notwendigkeit der Flüssigkeitsaufnahme erkennen und umsetzenselbstständig, wenn Getränk bereitsteht oder Aufforderungen folgenGetränk in Hand geben oder zu jedem Schluck muss aufgefordert werden
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls auch z. B. Katheter, Inkontinenzmaterial, Ileo- oder Colostoma
Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
Versorgung selbstständignicht täglich, nicht auf Dauer:täglich,
zusätzlich zu oraler Ernährung:
ausschließlich oder nahezu ausschließlich:
Ernährung parenteral oder über Sondezusätzlich zu orale Nahrungsaufnahme Nahrung/Flüssigkeit parenteral/über Sonde,nur gelegentlich/vorübergehendi.d.R. täglich Nahrung oder Flüssigkeit parenteral/über Sonde und täglich oral Nahrung(fast) ausschließlich Nahrung/ Flüssigkeit parenteral/über Sonde

Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Es werden kognitive und motorische Fähigkeiten beurteilt. Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen)
Bereich 1:entfälltSelbststän
dig
Pro Tag Pro WochePro Monat
MedikationOrale Medikation, Augen- oder Ohrentropfen, Zäpfchen und Medikamentenpflaster; Werden Medikamente verabreicht, ist das Stellen nicht gesondert zu berücksichtigen.
Subkutane und intramuskuläre Injektionen und subkutane Infusionen z.B. Insulininjektionen
Versorgung intravenöser Zugänge (z. B. Port) z.B. Kontrolle zur Vermeidung von Komplikationen; Nicht das Anhängen von Nährlösungen
Absaugen und Sauerstoffgabe z.B. Absaugen, An- und Ablegen von Sauerstoffbrillen, Bereitstellen eines Inhalationsgerätes (inkl. Reinigung) → Jede Maßnahme ist auch einzeln zu berücksichtigen
Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen externen Anwendungen mit ärztlich angeordneten Salben, Cremes etc., außerdem Kälte- und Wärmeanwendungen. Einreibungen und Kälte- u. Wärmeanwendungen sind jeweils eine Maßnahme, unabhängig von der Zahl der Applikationsorte
Messung und Deutung von Körperzuständen z.B. Blutdruck, Blutzucker, Körpergewicht, Flüssigkeitshaushalt soweit diese auf ärztliche Anordnung erfolgen → entsprechend erkennen und umsetzen von Maßnahmen z. B. Insulindosis
Körpernahe Hilfsmittel An- und Ablegen von Prothesen, kieferorthopädische Apparaturen; Orthesen, Brille, Hörgerät oder Kompressionsstrümpfen (inkl. deren Reinigung). Das alleinige Reinigen zählt nicht. Nicht Zahnprothese
Es werden kognitive und motorische Fähigkeiten beurteilt. Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen)
Bereich 2:entfälltSelbstständigPro Tagpro Wochepro Monat
Verbandwechsel und Wundversorgung Versorgung chronischer Wunden, wie z. B. Ulcus cruris oder Dekubitus
Versorgung mit StomaPflege, Reinigung, Desinfektion, VW künstlicher Körperöffnungen wie Tracheostoma, PEG, subrapubischer Blasenkatheter, Colo- oder Ileostoma; Nicht einfache Wechsel oder Entleerungen
Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung z.B. Krankengymnastische/ logopädische Übungen, Atemübungen
Es werden kognitive und motorische Fähigkeiten beurteilt. Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen)
Bereich 3: entfälltSelbstständigpro Tagpro Wochepro Monat
Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebungspezielle Therapiemaßnahmen wie Beatmung → ständige Überwachung während der Maßnahme durch geschulte Pflegepersonen; Spezielle Krankenbeobachtung ist meist rund um die Uhr erforderlich, z. B. bei maschineller Beatmung, einmal täglich eintragen
Arztbesuche Unterstützung auf dem Weg zu oder bei Arztbesuchen → durchschnittlicher Häufigkeit
Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden) z.B. Ergotherapeuten; Physiotherapeuten/Krankengymnasten, Logopäden, Psychotherapeuten
Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden) spezialisierte Einrichtungen, wodurch erhebliche Fahrtzeiten anfallen können. zeitaufwändige diagnostische oder therapeutische Maßnahmen z.B. onkologische Behandlung oder Dialyse
Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften ärztl. angeordnete Diät oder Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Ist die Person einsichtsfähig und kann die Verhaltensvorschriften umsetzen? Ggf. braucht sie dabei Unterstützung

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Es werden kognitive und motorische Fähigkeiten beurteilt. SelbstständigÜberwiegend selbstständigÜberwiegend unselbstständigunselbstständig
Gestaltung des Tagesablaufs und
Anpassung an Veränderungen

Tagesablauf planen. Planerische Fähigkeit steht im Vordergrund, nicht die praktische Umsetzung
ohne personelle HilfeRoutineabläufe weitgehend selbständig geplant, in ungewohnten Situationen ist Unterstützung notwendigHilfe beim Planen des Routinetagesablaufs; eigene Planung wird häufig vergessen; täglich Erinnerungen bzw. Aufforderungen Mitwirkung ist nicht oder nur minimal möglich
Ruhen und Schlafen
Nach individuellen Gewohnheiten einen Tag-Nacht-Rhythmus einhalten und für ausreichende Ruhe- und Schlafphasen sorgen
ohne personelle Hilfepersonelle Hilfe beim Aufstehen oder Zu-Bett-Gehen, Nachtruhe ist meist ungestört, nur gelegentlich entsteht nachts ein Hilfebedarfregelmäßig Einschlafprobleme/ nächtliche Unruhe, kann Person größtenteils nicht allein bewältigen; z.B. bei Lagewechsel oder Toilettengängen in der Nachtkeinen oder gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus; mind. 3x in der Nacht personelle Unterstützung benötigen, z.B. bei Lagerungswechsel
Sichbeschäftigen
Die verfügbare Zeit nutzen, um Aktivitäten durchzuführen, die den eigenen Vorlieben und Interessen entsprechen
ohne personelle Hilfenur in geringem Maße Hilfe erforderlich, z. B. Zurechtlegen und Richten von Gegenständenkann sich an Beschäftigungen beteiligen, aber nur mit (kontinuierlicher) Anleitung, Begleitung oder motorische Unterstützungzeigt keine Eigeninitiative, kann Anleitung nicht kognitiv umsetzen, beteiligt sich nicht oder nur minimal an angebotenen Beschäftigungen
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungenohne personelle Hilfenimmt sich etwas vor, muss aber erinnert werden, dies auch durchzuführen; infolge körperlicher Beeinträchtigungen regelmäßig Hilfe im Bereich der Kommunikationplant von sich aus nicht, entscheidet aber mit Unterstützung; Erinnerungen an Umsetzung eigener Entscheidungen; benötigt bei der Umsetzung emotionale oder körperliche Unterstützungkeine Zeitvorstellungen für Planungen über Tag hinaus, auch bei Vorgabe von Auswahloptionen keine Zustimmung/ Ablehnung
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
direkter Kontakt mit Angehörigen, Pflegepersonen, Mitbewohnern oder Besuchern, Kontakt aufnehmen, Personen ansprechen, auf Ansprache reagieren
ohne personelle HilfeUmgang mit bekannten Personen selbständig, Kontaktaufnahme mit Fremden ist Unterstützung erforderlich oder punktuelle Unterstützung bei der Überwindung von Sprech-, Sprach- und Hörproblemenergreift von sich aus kaum Initiative; muss angesprochen oder motiviert werden, reagiert aber verbal oder deutlich erkennbar durch andere Formen der Kommunikation.Keine Reaktion auf Ansprache; auch nonverbale Versuche → keine nennenswerten Reaktionen
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds
Bestehende Kontakte zu Freunden, Bekannten, Nachbarn aufrechterhalten, beenden oder zeitweise ablehnen
ohne personelle HilfeDie Person kann planen, braucht aber Hilfe beim Umsetzen wie z.B. Erinnerungszettel bereitlegen oder Telefonnummern mit Namen oder mit Bild versehen, Pflegeperson wählt die Telefonnummer, die Person führt dann das Gespräch;Kontaktgestaltung ist eher reaktiv; sucht von sich aus kaum Kontakt, auch, wer aufgrund von somatischen Beeinträchtigungen während der Kontaktaufnahme Unterstützung, z. B. bei der Nutzung von Kommunikationshilfen oder bei der Überwindung von Sprech-, Sprachoder Hörproblemen benötigt.Die Person nimmt keinen Kontakt außerhalb des direkten Umfeldes auf und reagiert nicht auf Anregungen zur Kontaktaufnahme

In jedem Modul werden entsprechende Punkte ermittelt, diese werden gewichtet, addiert und ergeben den Pflegegrad.