6 – Hilfe im Haushalt

Informationsblatt Nr. 6

Einige Menschen benötigen Unterstützung beim Einkaufen, Kochen oder bei der Wohnungsreinigung.

Die Krankenkassen übernehmen auf Antrag die Kosten für eine Haushaltshilfe auf Grund schwerer Krankheit insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt (siehe Informationsblatt Nr. 1).

Menschen, die Geldleistungen der Pflegeversicherung erhalten, können diese für selbst organisierte Haushaltshilfen einsetzen. Werden Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen, kann Haushaltshilfe durch ambulante Pflegedienste geleistet werden (siehe Informationsblatt Nr. 2).

Bei häuslicher Pflege besteht in den Pflegegraden 1 – 5 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich. Unter anderem können hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen von der Pflegekasse erstattet werden (siehe Informationsblatt Nr. 4).

Besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe gegenüber einer Kranken- oder Pflegekasse, muss die Haushaltshilfe privat finanziert werden. Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um Haushaltshilfe zu bezahlen, ist finanzielle Unterstützung vom Sozialamt möglich (siehe Informationsblatt Nr. 37).

Zur Unterstützung im Haushalt stehen verschiedene Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung:

Einkaufshilfen

  • Nutzung eines Einkaufstrolleys
  • Begleitung durch die bezirklichen Mobilitätshilfedienste (siehe Informationsblatt Nr. 20).
  • Spezielle Angebote oder Kooperationsunternehmen von Wohnungsbaugenossenschaften oder -gesellschaften.

Lieferservice

  • große Lebensmittelgeschäfte und Getränkeläden, teilweise sind nur Online-Bestellungen möglich
  • Medikamentenlieferung durch Apotheken
  • verschiedene Servicedienstleister.

In der Regel muss für einen Mindestbetrag bestellt werden, damit die Ware mit geringem Aufpreis ins Haus geliefert wird.

Mittagstisch in Gemeinschaft

Kostengünstige Mittagstische können häufig auch in Gemeinschaft eingenommen werden. Es gibt verschiedene Angebote, speziell für ältere Menschen zum Beispiel von

  • Pflegeheimen
  • Stadtteilzentren, Nachbarschaftstreffs, Seniorenbegegnungsstätten
  • Kantinen der öffentlichen Verwaltung, Betriebskantinen
  • Imbissen und Restaurants
  • Fleischereien / Metzgereien.

Fahrbarer Mittagstisch

Durch den fahrbaren Mittagstisch können warme, tiefgefrorene oder vakuumierte Menüs je nach Wunsch täglich oder wöchentlich in die Wohnung geliefert werden. Mehrere Anbieter des fahrbaren Mittagstisches stellen auch unterschiedliche Kostformen wie etwa Vollkost, vegetarische Kost, Schonkost, unterschiedliche Diäten (beispielsweise Diabeteskost, pürierte Kost) bereit.

Zwischen den Anbietern gibt es Preisunterschiede, so dass sich ein Vergleich in jedem Fall lohnt. Sollten Warmhaltegerät, Tiefkühlschrank oder Mikrowelle benötigt werden, können diese bei den Anbietern gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

Bei geringem Einkommen kann die Möglichkeit bestehen, Zuschüsse beim Sozialamt zu beantragen. Dies hängt von der Höhe des Einkommens und Vermögens ab.

Lieferserviceangebote von Mittagstisch / Abendessen gibt es außerdem von:

  • Kantinen
  • Cateringfirmen
  • Fleischereien / Metzgereien, zumeist nur im näheren Umfeld
  • Imbissen und Restaurants.

Reinigung der Wohnung

Es gibt verschiedene Anbieter für Haushaltsdienste, die die Wohnung reinigen, Fenster putzen oder andere, im Haushalt anfallende Arbeiten erledigen. Die Mitarbeitenden dieser Dienste sind sozialversichert. Einige Wohnungsbaugenossenschaften oder -gesellschaften verfügen über kostengünstige eigene Angebote oder vermitteln Kooperationsunternehmen.

Wer eine private Hilfe beschäftigt, sollte bedenken, dass die Sozialversicherungspflicht auch bei geringfügiger Beschäftigung besteht. Die Anmeldung kann über die Krankenkasse der Haushaltshilfe erfolgen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Minijobzentrale unter:

Tel. 0355 2902-70799 montags bis freitags, 7:00 bis 17:00 Uhr, https://www.minijob-zentrale.de

 

Gerne beraten Sie die Mitarbeitenden des Pflegestützpunktes

Kostenlose Servicenummer 0800 5950059

https://www.pflegestuetzpunkteberlin.de

Träger der Pflegestützpunkte sind das Land Berlin sowie die Pflege- und Krankenkassen in Berlin