Neues aus der Pflegeversicherung – die Pflegereform 2022

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29. März 2024

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Neues aus der Pflegeversicherung – die Pflegereform 2022

Seit 1995 gibt es die fünfte Säule der Sozialversicherung: die Pflegeversicherung. Sie bezuschusst die Kosten für die Pflege daheim oder im Pflegeheim. Aktuell hat der Gesetzgeber die Pflegeversicherung erneut überarbeitet. Ab Januar 2022 erhöhen sich dadurch einige Zuschüsse.

Nehmen die Pflegebedürftigen die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch, erhalten sie jetzt beispielsweise bei Pflegegrad 2 einen Betrag von 724 EUR statt 689 EUR monatlich (5% mehr) als Pflegesachleistung.

Der Zuschuss für die Kurzzeitpflege von derzeit 1.612 Euro steigt auf 1.774 Euro jährlich. Zusätzlich kann – wie bisher auch – die Kurzzeitpflege mit dem Geld aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden, jetzt auf jährlich maximal 3.386 Euro.

Neu sind auch die finanziellen Entlastungen für Bewohner*innen von Pflegeheimen. Der Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen verringert sich im ersten Jahr um 5%, im zweiten Jahr um 25%, im dritten Jahr um 45% und ab dem vierten Jahr um 70%.

Grundsätzlich hängen die Zuschüsse der Pflegeversicherung vom Pflegegrad und von den Leistungen ab, die die Pflegebedürftigen für sich in Anspruch nehmen möchten. Bei der Vielfalt von Unterstützungsmöglichkeiten verliert man leicht den Überblick. Wann zahlt die Pflegekasse wofür? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was ist, wenn das Geld der Pflegeversicherung nicht ausreicht?

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, können Sie sich gern direkt an unser kostenloses Servicetelefon (Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 18 Uhr unter 0800 – 5950059) wenden.