16 – Wohnungsanpassung

Informationsblatt Nr. 16

Zu den Maßnahmen der Wohnungsanpassung gehören neben den Hilfsmitteln bauliche Maßnahmen wie z.B. die Türschwellenentfernung, der behinderten- gerechte Umbau von Bad und Küche oder die Balkonerhöhung. Schon kleine Veränderungen können das Leben in der eigenen Wohnung erleichtern, Unfallgefahren beheben oder die Wohnung an Ihre Möglichkeiten und Fähigkeiten anpassen.

Der Rundgang durch die Wohnung

Ein großer Bedarf an Wohnungsanpassungen besteht insbesondere im Sanitärbereich. Wenn Sie beispielhaft Ihr Badezimmer betrachten:

  • Sind im Bereich der Badewanne oder Dusche Haltegriffe angebracht?
  • Hat die Toilette eine bequeme Sitzhöhe?
  • Können Sie mühelos in Ihre Badewanne einsteigen?
  • Müssen Sie zum Badezimmer, vielleicht auch zu anderen Räumen, Schwellen überwinden?
  • Sollte die Badewanne durch eine Dusche ersetzt werden?
  • Ist der Durchgangsweg zur Toilette oder die Tür zum Badezimmer breit genug?

So eingehend wie den Badbereich sollten Sie jeden Raum Ihrer Wohnung betrachten, um beurteilen zu können, ob Ihre Wohnung für Sie zweckmäßig ist. Bei der Wohnungsanpassung gibt es nicht die eine Lösung für Alle, sondern es muss vorher mit Ihnen und in Ihrer Wohnung überprüft werden, welche Maßnahmen im Einzelfall für Sie sinnvoll und notwendig sind.

Finanzierung

Bauliche Maßnahmen können von der Pflegekasse bezuschusst werden, „wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird“ (§ 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI).

Voraussetzung für die Bezuschussung ist die Zuordnung eines Pflegegrades. Der Zuschuss wird einkommensunabhängig gewährt. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 4000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen in einer gemeinsamen Wohnung, hat jeder Einzelne einen Anspruch auf bis zu 4000 Euro. Pro Wohnung ist jedoch der Gesamtbetrag auf 16.000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf ihre jeweiligen Versicherungsträger aufgeteilt.

Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der zuständigen Pflegekasse oder der Krankenkasse übernommen, wobei Sie sich im Vorfeld über die Beantragungsvoraussetzungen und -wege informieren sollten, da es insbesondere bei den für die Pflegehilfsmittel zuständigen Pflegekassen unterschiedliche Verfahrensweisen gibt.

Genehmigungsverfahren

Wenn Sie Zuschüsse für die Wohnungsanpassung beantragen möchten, gilt für alle Kostenträger, dass die Maßnahme im Vorfeld, d.h. bevor der Badumbau begonnen oder die Türschwelle entfernt wird, beantragt und bewilligt sein muss.

Bei den Maßnahmen, die einen Eingriff in die bauliche Substanz des Gebäudes darstellen, ist vor Baubeginn die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Wichtig ist, dass der Vermieter Sie von der Rückbauverpflichtung entbindet. Dieser Zusatz ist notwendig, damit Sie nach Ihrem Auszug beispielsweise die alte Badewanne nicht wieder einbauen müssen.

Weitere Kostenträger

Neben der Pflegekasse können unter bestimmten Umständen Wohnungsanpassungsmaßnahmen auch von anderen Kostenträgern ganz oder teilweise finanziert werden, z.B. durch Sozialamt, Versorgungsamt, Träger der beruflichen Rehabilitation, Stiftungen, Vermieter.

Förderung von Umbaumaßnahmen durch Förderprogramme

Die Investitionsbank Berlin hat u.a. auch Förderprogramme zur Förderung des altersgerechten Umbaus oder zur Wohnungsmodernisierung. Unter www.ibb.de oder www.kfw.de können Sie sich darüber im Internet informieren.