Sozialleistungen für Pflegebedürftige

Es gibt viele soziale Leistungen für Pflegebedürftige – Geldleistungen und Unterstützung im Alltag. Wie behalte ich den Überblick?

Das Zusammenspiel von Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialamt und anderen Trägern ist kompliziert, wenn man sich als pflegebedürftige Person oder Angehöriger informiert. Wir bieten Orientierung und berücksichtigen Ihre ganz individuellen Umstände.

Hilfe zur Pflege

Was passiert, wenn die Leistungen der Pflegekasse niedriger sind als die tatsächlichen Pflegekosten? Wenn auch das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen und seines Ehepartners nicht ausreicht, unterstützt die „Hilfe zur Pflege“ der Sozialhilfeträger. Der Antrag hierfür wird beim Sozialamt Ihres Bezirksamts gestellt. Die „Hilfe zur Pflege“ können Sie ebenso für die ambulante Pflege zu Hause wie für die teilstationäre oder vollstationäre Pflege im Heim einsetzen.

Unterhaltspflicht der Kinder

Sobald das Sozialamt Pflegekosten übernimmt, prüft es, ob sich die Kinder der pflegebedürftigen Person beteiligen können. Müssen die Kinder dafür zum Beispiel ihre Eigentumswohnung verkaufen? Und wird auch das Einkommen von Schwiegertochter oder Schwiegersohn angerechnet? Wir informieren Sie zur Unterhaltsverpflichtung und zu den Auswirkungen auf Angehörige von Pflegebedürftigen.

Unterstützung im Alltag

Gerne geben wir Ihnen einen Überblick zu Sozialleistungen, die das tägliche Leben für Pflegebedürftige vereinfachen – zum Beispiel Mobilitätsdienste und Fahrdienste. Diese unterstützen pflegebedürftige Menschen, den Kontakt zur Außenwelt zu erhalten.
Erfahren Sie auch, welche besonderen Rechte und Leistungen Schwerbehinderte erhalten: zum Beispiel eine vergünstige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, Steuervorteile oder eine Befreiung von den Rundfunkgebühren. Den Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beantragen. Sprechen Sie uns gerne an, welche Voraussetzungen dafür gelten.

19 – Hausnotrufsystem

Der Einsatz eines Hausnotrufsystems kann eine gute Lösung sein, um der Angst, nach einem Sturz oder Unfall in der Wohnung hilflos zu sein, entgegenwirken. Welche Hausnotrufsysteme gibt es? Die Notrufsysteme können an einer bereits bestehenden TAE-Dose (Telefonanschlussdose) angebracht werden. Diese...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 19 (139 kB)
21 – Berliner Sonderfahrdienst

Für Menschen mit Behinderungen, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen oder deren Wohnort/Ziel nicht barrierefrei ist, gibt es in Berlin den SonderFahrDienst (SFD). Der Sonderfahrdienst heißt WirMobil. Der Fahrdienst steht ausschließlich für Freizeitfahrten zur...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 21 (237 kB)
22 – Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist auf Antrag erhältlich. Der Ausweis kann nur vom Versorgungsamt ausgestellt werden. Das Antragsformular ist im Versorgungsamt, in den Bürgerämtern, den Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung oder in den Pflegestützpunkten erhältlich. Dort ist auch Hilfe beim Ausfüllen des...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 22 (117 kB)
26 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SBG) XII für ältere oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsberechtigt sind alle Menschen, die Die Regelaltersgrenze (Zeitpunkt des Bezugs der regulären...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 26 (197 kB)
28 – Landespflegegeldgesetz

Hochgradig Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose haben im Land Berlin zum Ausgleich ihrer behindertenbedingten Mehraufwendungen einen Anspruch auf Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG). Diese Leistungen sind unabhängig von der Höhe des sonstigen Einkommens und Vermögens. Bei finanzieller Bedürftigkeit kann das Landespflegegeld...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 28 (120 kB)
32 – Soziale Sicherung für Pflegende

Durch das Pflegeversicherungsgesetz (§ 44 SGB XI) wurden Möglichkeiten zur sozialen Absicherung der Pflegepersonen geschaffen: Rentenversicherung Viele Personen können wegen der häuslichen Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen ihrer Erwerbstätigkeit nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr nachgehen. Sie können aufgrund der...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 32 (51 kB)
33 – Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Möchten nahe Angehörige sich für einen bestimmten Zeitraum um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern, so haben sie die Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besteht ein Rechtsanspruch auf eine...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 33 (79 kB)
34 – Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber pflegebedürftigen Eltern

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz tritt eine Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den pflegebedürftigen Eltern (oder Eltern gegenüber ihren pflegebedürftigen Kindern) erst ab der Grenze von 100.000 € Bruttojahreseinkommen ein. Hierbei wird allein das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes, nicht aber der Ehe- oder...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 34 (277 kB)
37 – Hilfe zur Pflege vom Bezirksamt

Menschen mit Pflegebedarf, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um die Pflege bezahlen zu können, haben Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII durch das Bezirksamt. Dies ist möglich, wenn entweder kein Anspruch auf Leistungen der...

Weiterlesen Informationsblatt Nr. 37 (162 kB)